Managementsysteme und Regulatorik gemeinsam steuern statt parallel verwalten.
Ein Kunde fordert zusätzliche Nachweise, mehrere Managementsysteme laufen nebeneinander oder neue Vorgaben treffen auf gewachsene Abläufe. Dr. Bernhard Krömer klärt mit Ihren Verantwortlichen den Handlungsbedarf und begleitet die vereinbarte Umsetzung. Dabei werden Anforderungen den betroffenen Prozessen zugeordnet, Zuständigkeiten geklärt und Maßnahmen priorisiert. Geeignete vorhandene Strukturen werden weitergenutzt. Die Unternehmensleitung erhält eine nachvollziehbare Grundlage, um über Prioritäten, Verantwortlichkeiten und erforderliche Ressourcen zu entscheiden.
KI-generierte Visualisierung · kein reales Referenzprojekt
Jahre Industrie- und Beratungspraxis, davon 25 in verantwortlichen Positionen.
Qualifikationen mit Mandatsrelevanz
Promotion zu integrierten Managementsystemen und fachübergreifende Qualifikationen für die Verbindung von Managementanforderungen und betrieblicher Umsetzung.
DGQ · EOQ · TÜV · VDA QMC · VOREST AG
Ansprechpartner für das gesamte Mandat. Jedes Mandat wird persönlich von Dr. Bernhard Krömer geführt und verantwortet.
Warum jetzt?
Neue Pflichten und Normrevisionen gemeinsam steuern.
Das neue BSI-Gesetz (BSIG) zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit gilt seit 6. Dezember 2025. Seit 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU AI Act), während die Hochrisiko-Regeln nach der geänderten Staffelung später greifen. Die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde durch die Richtlinie (EU) 2026/470 geändert.
Stand der Übersicht: 18. September 2026
SEIT MÄRZ 2026
CSRD nach Omnibus I
Die Richtlinie (EU) 2026/470 ist seit 18. März 2026 in Kraft. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet am 19. März 2027. Die künftige direkte Berichtspflicht wird im Kern auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz begrenzt.
Andere Unternehmen können weiterhin Nachhaltigkeitsinformationen für Kunden, Konzernvorgaben, Finanzierung oder Ratings benötigen. Diese Anforderungen sollten in bestehende Verantwortlichkeiten, Datenprozesse und Nachweisstrukturen eingeordnet werden.
NEUE FRISTEN
EU AI Act
Seit 2. August 2026 gelten unter anderem Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Die Hochrisiko-Regeln gelten für Systeme nach Anhang III ab 2. Dezember 2027 und für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I ab 2. August 2028.
KI-Inventar, Risikoklassifizierung, Rollen, Freigaben, Kontrollen und Nachweise sollten mit Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance verbunden werden. ISO/IEC 42001:2023 kann dafür einen Managementsystem-Rahmen bieten.
NORMREVISIONEN
ISO 9001:2026 und ISO 14001:2026: Was müssen Sie anpassen?
Beide Normen sind veröffentlicht. Sie möchten wissen, was sich für Ihr bestehendes Qualitätsmanagement, Umweltmanagement oder für beide Systeme konkret ändert?
Dr. Krömer prüft persönlich die für den Auftrag ausgewählten Abläufe und Regelungen. Er schaut beispielsweise, wie Änderungen geplant und freigegeben werden, wie Risiken und Chancen bewertet werden, wer verantwortlich ist und welche Nachweise bereits vorhanden sind. Ihre Verantwortlichen erläutern, wie diese Abläufe im Betrieb tatsächlich funktionieren.
Die Bestandsaufnahme zeigt, was bereits weiter genutzt werden kann, was angepasst werden muss und welche Punkte noch geklärt werden müssen. Bestehen Qualitätsmanagement und Umweltmanagement nebeneinander, prüft Dr. Krömer zusätzlich, welche Abläufe gemeinsam geregelt werden können und welche Anforderungen getrennt bleiben.
Wenn Sie darüber hinaus die Maßnahmenplanung oder die Ausarbeitung geänderter Regelungen beauftragen möchten, wird dies gesondert vereinbart. Die Geschäftsleitung kann anschließend entscheiden, was intern bearbeitet wird, welche Änderungen zuerst angegangen werden und wobei Dr. Krömer weiter unterstützen soll.
GELTEND
NIS‑2 / BSIG
Das neue BSIG gilt seit 6. Dezember 2025. Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen sich grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab erstmaliger oder erneuter Betroffenheit beim BSI registrieren. Entscheidend ist, ab wann die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen sind umzusetzen und ihre Erfüllung ist zu dokumentieren.
Geschäftsleitungen tragen Pflichten für Umsetzung, Überwachung und regelmäßige Schulung. Bestehende Informationssicherheits-, Risiko- und Notfallprozesse sollten dafür gemeinsam genutzt werden.
Integriertes Managementsystem
Ein System. Eine Nachweislogik. Klare Verantwortlichkeiten.
Ein integriertes Managementsystem verbindet Qualität, Umwelt, Energie, Arbeitsschutz, Informationssicherheit, Datenschutz, Nachhaltigkeit und KI-Governance über gemeinsame Führungs-, Prozess- und Nachweisstrukturen. Gesetzliche Vorgaben, Normen sowie Anforderungen von Kunden und Lieferketten werden dort zusammengeführt, wo sie dieselben Prozesse, Verantwortlichkeiten oder Nachweise betreffen. Besondere Anforderungen bleiben bei den zuständigen Rollen und Fachbereichen klar verankert.
So können Unternehmensleitung, Beauftragte und Fachbereiche Prioritäten, Risiken, Maßnahmen und Nachweise auf einer gemeinsamen Grundlage steuern.
Neue Anforderungen werden eingeordnet, nicht angebaut.
Prioritäten statt Parallelwelten
Dr. Krömer ordnet Anforderungen den betroffenen Prozessen und Verantwortlichen zu. Daraus werden notwendige Maßnahmen, ihre Priorität und offene Entscheidungen abgeleitet. Die Unternehmensleitung erkennt, wo zuerst gehandelt werden muss und welche Ressourcen dafür erforderlich sind.
Durchgängige Nachweisfähigkeit
Vorhandene Nachweise werden den jeweiligen Anforderungen zugeordnet. Fehlende oder nicht ausreichend belastbare Unterlagen werden sichtbar. Verantwortliche können gezielt festlegen, was vor einem Audit oder einer Kundenprüfung noch zu bearbeiten ist. Die Unternehmensleitung erhält einen Überblick über offene Nachweise und den erforderlichen Handlungsbedarf.
Weniger Reibung, mehr Steuerbarkeit
Geeignete Auditprogramme, Managementbewertungen und Maßnahmenübersichten werden gemeinsam genutzt. Fachliche Besonderheiten bleiben erhalten. Verantwortliche können zusammenhängende Aufgaben abstimmen und Fortschritte nachvollziehbar berichten. Die Unternehmensleitung erhält eine gemeinsame Sicht auf Umsetzungsstand, Abweichungen und bereichsübergreifenden Entscheidungsbedarf.
Leistungscluster
Nach Steuerungsbedarf, nicht nach Normenliste.
Ein Audit steht bevor, ein Kunde verlangt zusätzliche Nachweise, Energiedaten reichen für eine Investitionsentscheidung nicht aus oder eine verantwortliche Funktion ist vorübergehend unbesetzt. Der passende Einstieg richtet sich nach Ihrer Situation. Die folgenden Leistungen zeigen, wobei Dr. Krömer unterstützt und welche Aufgaben gemeinsam bearbeitet werden können.
Integrierte Managementsysteme
Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz und weitere Managementsystemanforderungen werden in einer gemeinsamen Führungs-, Prozess- und Nachweisstruktur zusammengeführt. Das reduziert Parallelstrukturen und schafft klare Verantwortlichkeiten, konsistente Steuerungsinformationen und verlässliche Entscheidungsgrundlagen. Spezifische Anforderungen bleiben eindeutig zugeordnet.
Energiemanagement und ISO 50001
Energieanforderungen werden in bestehende Steuerungsstrukturen eingeordnet, damit Energieverbrauch, Verantwortlichkeiten, Investitionsprioritäten und Nachweise auf einer gemeinsamen Grundlage gesteuert werden können. ISO 50001 wird in bestehende Führungs-, Management- und Betriebsprozesse integriert, ohne ein zusätzliches Parallelsystem aufzubauen.
Informationssicherheit, NIS-2 & Datenschutz
Informationssicherheit, NIS-2 und Datenschutz werden in klare Verantwortlichkeiten, Risikosteuerung, Maßnahmen und Nachweise überführt. So erhält die Unternehmensleitung Transparenz über Betroffenheit, Handlungsbedarf und Umsetzungsstand. ISO 27001 kann dabei als Rahmen für ein wirksames Informationssicherheitsmanagement dienen.
Automotive & IATF
IATF 16949, VDA 6.3, TISAX® und kundenspezifische Automotive-Anforderungen werden in bestehende Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweisstrukturen eingebunden, statt als separate Vorgaben nebeneinander zu stehen. So werden Prozessfähigkeit, Nachweisführung und die Erfüllung von Kundenanforderungen systematisch abgesichert; Audit- und Eskalationsrisiken werden früh sichtbar.
Prozesse & Organisation
Wachstum, wiederkehrende Abweichungen oder unklare Zuständigkeiten können darauf hinweisen, dass Abläufe und Organisation angepasst werden müssen. Dr. Krömer untersucht die betroffenen Prozesse, klärt Schnittstellen und entwickelt mit den Verantwortlichen geeignete Änderungen. Die Unternehmensleitung erhält eine Grundlage, um Verbesserungen zu priorisieren. Für die Mitarbeitenden wird deutlich, wer welche Aufgaben übernimmt und wie Entscheidungen sowie Übergaben erfolgen.
ESG & Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsanforderungen werden danach eingeordnet, was für das Unternehmen tatsächlich relevant ist und welche Entscheidungen oder Nachweise daraus folgen. Regulatorische Vorgaben, Kunden- und Lieferkettenanforderungen sowie Nachhaltigkeitsratings wie EcoVadis werden in bestehende Verantwortlichkeiten, Datenprozesse und Managementstrukturen eingebunden, statt ein separates ESG-System aufzubauen. Für mittelständische Unternehmen kann der freiwillige VSME-Standard einen praxisnahen Rahmen bieten, um wiederkehrende Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Kunden, Banken und weiteren Geschäftspartnern konsistent bereitzustellen.
KI‑Governance
Sie möchten KI oder KI Agenten im Betrieb einsetzen?
Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, wie die betreffende Aufgabe heute bearbeitet wird, welche Daten benötigt werden, wer Entscheidungen trifft und was die KI künftig übernehmen soll. Dabei wird sichtbar, welche Regeln, Zuständigkeiten, Freigaben und Kontrollen vor dem vorgesehenen Einsatz noch fehlen.
Je nach Auftrag prüft Dr. Krömer einen konkreten KI Einsatz oder erarbeitet mit Ihren Verantwortlichen die dafür benötigten Abläufe und Regeln. Dabei wird beispielsweise festgelegt, welche Daten die KI verwenden darf, welche Aufgaben sie selbst ausführen darf, wann ein Mensch prüfen oder freigeben muss und wer bei Fehlern eingreift. Bei Bedarf unterstützt Dr. Krömer außerdem beim Aufbau eines KI Managementsystems nach ISO/IEC 42001.
Die Geschäftsleitung kann anschließend entscheiden, was vor dem Einsatz noch geändert werden muss, welche Aufgaben die KI übernehmen darf und wo zusätzliche technische Prüfungen oder eine rechtliche Einzelfallprüfung erforderlich sind.
Sie benötigen ein einzelnes Audit oder Unterstützung in einer verantwortlichen Funktion?
Interne Audits, Lieferantenaudits, externe Beauftragtenfunktionen und befristete Führungsaufgaben können gesondert vereinbart werden. Umfang, Zuständigkeiten und interne Mitwirkung werden passend zu Ihrer Ausgangslage festgelegt.
PROFIL
Persönliche Mandatsführung und fachübergreifende Kompetenz
Komplexe Mandate erfordern mehr als Detailwissen zu einzelnen Normen. Entscheidend sind eine durchgängige Mandatsführung, eine fundierte Methodik und die Fähigkeit, Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Fachgebieten zu beurteilen. Dr. Krömer verbindet diese Kompetenzen und bleibt der direkte Ansprechpartner für die Unternehmensleitung und die verantwortlichen Funktionen.
Persönliche Kontinuität im Mandat
Dr. Bernhard Krömer führt jedes Mandat persönlich und bleibt Ihr direkter Ansprechpartner. Er verantwortet die vereinbarten Leistungen, ob bei einer abgegrenzten Prüfung, dem Aufbau eines Managementsystems oder der Übernahme einer externen Funktion. Die Unternehmensleitung erhält Einschätzungen von dem Berater, der die Ausgangslage, die bisherigen Entscheidungen und die gesetzten Prioritäten kennt.
Für vertiefte rechtliche oder technische Fragestellungen werden nach Abstimmung qualifizierte Fachpartner eingebunden. Dr. Krömer koordiniert die Beiträge und ordnet die Ergebnisse in den Gesamtzusammenhang ein. Der Auftraggeber muss unterschiedliche Teilberatungen nicht selbst zusammenführen.
Methodische Tiefe für komplexe Entscheidungen
Dr. Krömer promovierte zum Thema integrierte Managementsysteme. Die daraus entwickelte Methodik unterstützt dabei, Überschneidungen, Abhängigkeiten und mögliche Zielkonflikte zwischen Managementsystemen, regulatorischen Vorgaben und Kundenanforderungen systematisch zu erkennen.
Die Unternehmensleitung erhält eine nachvollziehbare Einordnung von Relevanz, Handlungsbedarf, Prioritäten, Verantwortlichkeiten und Ressourcenbedarf. Damit entsteht eine auf Entscheidungen ausgerichtete Bewertung anstelle mehrerer voneinander getrennter Facheinschätzungen.
Fachübergreifende Qualifikationen
Ausgewählte Abschlüsse und Qualifikationen als Grundlage für fachübergreifende Beratung und betriebliche Umsetzung.
Managementsysteme und Audits
Lead Auditor ISO 9001 (DGQ und EOQ) · Auditor ISO 14001 (DGQ und EOQ) · ISO 45001 (DGQ) · IATF 16949 (VDA QMC und DGQ) · VDA 6.3 (VDA QMC und DGQ)
Informationssicherheit, Datenschutz und KI
Lead Auditor ISO 27001 (VOREST AG) · Informationssicherheitsbeauftragter TISAX® (DGQ) · Datenschutzbeauftragter (TÜV) · ISO 42001 Professional (TÜV)
Energiemanagement und Nachhaltigkeit
Energiemanagementbeauftragter (DGQ) · Nachhaltigkeit und ESG (DGQ)
Integration und Unternehmenssteuerung
Diplomingenieur (FH) · MBA · REFA Ingenieur · EFQM Assessor
Welche Kompetenzen für Ihr Mandat benötigt werden und wo ergänzende Spezialisten einzubeziehen sind, wird anhand der konkreten Aufgaben geklärt.
Facharbeit & Publikationen
Als Mitglied der DGQ engagiert sich Dr. Krömer ehrenamtlich in der Fachkreisarbeit und im fachlichen Austausch zu Management und Technologiethemen. Diese Arbeit unterstützt die kontinuierliche Aktualisierung der methodischen und fachlichen Grundlagen seiner Beratung.
Neue Entwicklungen werden nach ihrer Relevanz und betrieblichen Bedeutung eingeordnet, bevor daraus Maßnahmen oder zusätzlicher Aufwand abgeleitet werden. Dr. Krömer ist unter anderem Mitautor eines DGQ Fachbeitrags zu Blockchain und Nachhaltigkeit.
Praxisbeispiel
Vom Einzelsystem zum integrierten Steuerungsmodell.
IMS-Integration · Fertigungsunternehmen
Managementsysteme, Datenschutz und Nachhaltigkeit gemeinsam steuern
Ausgangslage: Mittelständisches Fertigungsunternehmen mit rund 450 Mitarbeitenden. ISO 9001 war etabliert. Zusätzlich sollten ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 sowie DSGVO- und Nachhaltigkeitsanforderungen in die bestehenden Führungs-, Prozess- und Nachweisstrukturen integriert werden.
Ergebnis: Die Anforderungen wurden in einer gemeinsamen Steuerungs- und Nachweisstruktur zusammengeführt. Doppelarbeit wurde reduziert, Verantwortlichkeiten und Nachweise wurden gebündelt. Im konkreten Projekt konnte der Prüfaufwand um 30 % reduziert werden.
FAQ
Häufige Fragen vor dem Erstgespräch
Rechnet sich ein integriertes Managementsystem?
Ein integriertes Managementsystem kann sich besonders dann wirtschaftlich auszahlen, wenn mehrere Managementsysteme, regulatorische Vorgaben und Kundenanforderungen parallel organisiert werden. Gemeinsame Führungsprozesse, interne Audits, Managementbewertungen, Maßnahmensteuerung und Nachweisführung reduzieren Doppelarbeit und Schnittstellen. Dadurch können Abstimmungs- und Prüfaufwand sinken und Entscheidungen schneller auf einer gemeinsamen Informationsbasis getroffen werden. Welche Wirkung im konkreten Unternehmen erreichbar ist, hängt von Ausgangslage, Systemlandschaft und Reifegrad ab.
Einzelsysteme vs. IMS — Vergleich, Vorgehen und Branchenbeispiele →
Müssen neue Anforderungen jeweils in einem eigenen System umgesetzt werden?
Nein. Anforderungen aus Energiemanagement, Informationssicherheit, Datenschutz, Nachhaltigkeit oder KI Governance können häufig vorhandene Prozesse, Zuständigkeiten und Nachweise nutzen.
Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, was gemeinsam organisiert werden kann und welche besonderen Anforderungen gesondert berücksichtigt werden müssen. Geeignete Strukturen werden weitergenutzt und gezielt ergänzt. Die Unternehmensleitung erkennt, wo Anpassungen erforderlich sind und welche Aufgaben gemeinsam bearbeitet werden können.
Können wir auch mit einer einzelnen Aufgabe beginnen?
Ja. Sie können beispielsweise eine gezielte Bestandsaufnahme, ein internes Audit oder Unterstützung bei einer konkreten Kundenanforderung beauftragen. Ein umfassender Aufbau oder Umbau Ihres Managementsystems ist dafür nicht erforderlich.
Dr. Krömer stimmt mit Ihnen Umfang, angestrebte Ergebnisse und interne Mitwirkung ab. Schnittstellen zu anderen Fachgebieten werden berücksichtigt. Sie entscheiden anschließend, ob weitere Unterstützung sinnvoll ist.
Welche Nachhaltigkeitsanforderungen sind für uns tatsächlich relevant?
Entscheidend ist nicht nur, ob eine gesetzliche Berichtspflicht besteht. Nachhaltigkeitsanforderungen können ebenso aus Kundenbeziehungen, Lieferketten, Finanzierung, Ratings oder Konzernvorgaben entstehen.
Dr. Krömer klärt mit Ihnen, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen tatsächlich relevant sind, welche Daten und Nachweise benötigt werden und wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Bestehende Verantwortlichkeiten, Datenprozesse und Managementstrukturen werden dabei genutzt, statt ein separates ESG-System aufzubauen.
Begleiten Sie Aufbau, Audits und Zertifizierung?
Ja. Dr. Krömer begleitet den Aufbau und die Weiterentwicklung von Managementsystemen, führt interne, integrierte und Lieferantenaudits durch und bereitet Unternehmen auf Zertifizierungs- und Überwachungsaudits vor. Feststellungen und Verbesserungsbedarf werden nicht isoliert abgearbeitet, sondern in Verantwortlichkeiten, Maßnahmensteuerung und Managementbewertung eingebunden. So werden Audits zu einem Instrument für Steuerung, Risikotransparenz und Verbesserung und nicht nur zu einem Prüftermin.
Die eigentliche Zertifizierung erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Dr. Krömer begleitet den Zertifizierungsprozess auf Wunsch bis zur strukturierten Bearbeitung erforderlicher Folgemaßnahmen.
Übernehmen Sie auch operative Rollen?
Ja. Dr. Krömer übernimmt vereinbarte Rollen persönlich, etwa als externer Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB), Umweltmanagementbeauftragter (UMB), Energiemanagementbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), Datenschutzbeauftragter (DSB) oder Nachhaltigkeitsbeauftragter sowie im Interim Management. Aufgaben, Befugnisse und Schnittstellen werden klar definiert. Die Abstimmung erfolgt direkt mit der Geschäftsführung.
Die Unternehmensleitung erhält einen Überblick über bearbeitete Themen, offene Maßnahmen und anstehende Entscheidungen. Ihr Unternehmen stellt die vereinbarten Informationen, Zugänge und internen Ansprechpartner bereit. Bei befristeten Mandaten wird die Übergabe vorbereitet. Werden mehrere Rollen kombiniert, werden mögliche Interessenkonflikte und Anforderungen an die Unabhängigkeit vorab geprüft.
Wie lange dauert ein typisches Mandat?
Der Zeitrahmen richtet sich nach der Ausgangslage, dem Auftragsumfang und dem angestrebten Ergebnis. Ein einzelnes Audit wird anders geplant als der Aufbau eines Managementsystems oder eine laufende externe Funktion.
Vor der Beauftragung stimmt Dr. Krömer mit Ihnen die wesentlichen Termine, benötigten Unterlagen und die Mitwirkung Ihrer Verantwortlichen ab. Verfügbare Kapazitäten und anstehende Fristen werden dabei berücksichtigt.
Wann ist senior-geführte Beratung die richtige Wahl?
Wenn mehrere Anforderungen zusammenwirken, Entscheidungen direkt mit der Unternehmensleitung abgestimmt werden müssen und eine durchgängige Verantwortung für das Mandat wichtig ist. Dr. Krömer führt jedes Mandat persönlich. Für vertiefte rechtliche oder technische Fragestellungen werden bei Bedarf qualifizierte Fachpartner eingebunden. Gesamtsteuerung und Mandatsverantwortung bleiben bei Dr. Krömer.
Profil, Qualifikationen und Arbeitsweise von Dr. Krömer →
Ausgangslage klären. Prioritäten setzen. Nächsten Schritt festlegen.
Im vertraulichen Erstgespräch besprechen Sie mit Dr. Krömer in rund 30 Minuten Ihren konkreten Anlass, bekannte Rahmenbedingungen und offene Entscheidungen. Sie erhalten eine erste Orientierung zum Handlungsbedarf und eine Empfehlung für den nächsten sinnvollen Schritt. Eine erforderliche Bestandsaufnahme oder vertiefte Prüfung wird anschließend gesondert vereinbart.
1.
Anlass verstehen
Welche Anforderung, welcher Termin oder welche ungeklärte Verantwortung führt zu Ihrem Anliegen?
2.
Handlungsbedarf einordnen
Wo besteht erkennbarer Handlungsbedarf, was hat Vorrang und welche Fragen sind noch offen?
3.
Nächsten Schritt festlegen
Welche Unterstützung ist sinnvoll: eine gezielte Bestandsaufnahme, die Begleitung der Umsetzung oder die Übernahme einer vereinbarten Funktion?
Bei dringendem Handlungsbedarf erreichen Sie Dr. Krömer direkt telefonisch.