INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME · UNTERNEHMENSSTEUERUNG · PERSÖNLICHE MANDATSFÜHRUNG

Managementsysteme verbinden. Neue Anforderungen in bestehende Abläufe einarbeiten. Entscheidungen der Geschäftsleitung vorbereiten.

Sie steuern Qualität, Umwelt, Energie, Arbeitsschutz, Informationssicherheit oder weitere Anforderungen bislang getrennt? Dann werden Abläufe doppelt geregelt, Nachweise mehrfach geführt oder dieselben Themen von verschiedenen Verantwortlichen bearbeitet.

Dr. Krömer prüft persönlich mit Ihren Verantwortlichen, welche Abläufe mehrere Anforderungen betreffen, was doppelt bearbeitet wird und wo Zuständigkeiten oder Entscheidungen unklar sind. Gemeinsam wird festgelegt, welche Abläufe zusammengeführt werden können und welche Aufgaben bei den jeweiligen Fachbereichen bleiben.

Die Geschäftsleitung erhält eine klare Grundlage, um Prioritäten, Zuständigkeiten und weitere Schritte festzulegen. Vor Beginn wird vereinbart, welche Aufgabe Dr. Krömer übernimmt, welches Ergebnis Sie erhalten und was Ihre Verantwortlichen dafür bereitstellen oder erläutern müssen.

Bild: KI-generiert

Etwa 30 Minuten · persönlich mit Dr. Krömer · kostenfrei und unverbindlich

PhD · Dissertation über integrierte Managementsysteme
Mehr als 30 Jahre Industrie- und Beratungserfahrung
Managementsystem-, Audit- und Integrationskompetenz
Persönliche Senior-Mandatsführung

Welche Aufgabe steht bei Ihnen an?

Bestehende Managementsysteme zusammenführen

Mehrere Managementsysteme werden getrennt gesteuert und zusätzliche gesetzliche oder kundenspezifische Anforderungen kommen hinzu? Dr. Krömer prüft, wo Abläufe doppelt geregelt, Audits getrennt geplant, Maßnahmen mehrfach verfolgt oder Nachweise mehrfach geführt werden. Mit Ihren Verantwortlichen erarbeitet er, welche Abläufe gemeinsam genutzt werden können und welche Aufgaben bei den jeweiligen Fachbereichen bleiben.

Ein Managementsystem aufbauen oder erweitern

Sie möchten beispielsweise ein Umwelt-, Energie- oder Informationssicherheitsmanagement neu aufbauen oder ein bestehendes System darum erweitern? Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche vorhandenen Prozesse bereits genutzt werden können, welche Anforderungen noch nicht geregelt sind und wer künftig welche Aufgaben übernimmt.
Er erarbeitet mit den Beteiligten die dafür benötigten Regelungen, Zuständigkeiten und Nachweise. Vorhandene Abläufe für Dokumente, interne Audits, Maßnahmen oder Managementbewertungen werden weiter genutzt, wenn sie für das neue Thema passen.
Beispiel: Ein Unternehmen mit bestehendem Qualitätsmanagement möchte ein Energiemanagement nach ISO 50001 aufbauen. Dr. Krömer prüft, welche vorhandenen Abläufe weiter genutzt werden können und was für Energiedaten, Verantwortlichkeiten, Ziele und Nachweise zusätzlich geregelt werden muss.
Vor Beginn wird festgelegt, welche Teile Dr. Krömer übernimmt, bis zu welchem Ergebnis er begleitet und welche Aufgaben Ihre Verantwortlichen selbst bearbeiten.

Neue Normen, gesetzliche oder Kundenanforderungen einarbeiten

Eine Norm ändert sich, neue gesetzliche Anforderungen kommen hinzu oder ein wichtiger Kunde verlangt zusätzliche Nachweise? Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche bestehenden Prozesse, Zuständigkeiten und Nachweise davon betroffen sind, was bereits erfüllt ist und was geändert oder ergänzt werden muss.
Er erarbeitet mit den Beteiligten, welche Abläufe angepasst werden, wer die neuen Aufgaben übernimmt und welche Nachweise künftig benötigt werden. Bestehende Prozesse werden weiter genutzt, wenn sie geeignet sind. Neue Regelungen werden nur dort ergänzt, wo tatsächlich etwas fehlt.
Beispiel: Ein Kunde verlangt zusätzliche Nachweise zur Freigabe und Überwachung von Lieferanten. Dr. Krömer prüft, wie Lieferanten heute ausgewählt, bewertet und freigegeben werden, welche Nachweise bereits vorhanden sind und was für die neue Kundenanforderung ergänzt werden muss.
Die Geschäftsleitung erkennt anschließend, welche Änderungen erforderlich sind, welche Aufgaben intern übernommen werden können und wobei Dr. Krömer weiter unterstützen soll.

Bestehende Abläufe und Nachweise überprüfen

Sie wissen noch nicht, was bereits funktioniert, wo Anforderungen nicht ausreichend umgesetzt sind oder welche Nachweise fehlen? Dann kann eine Bestandsaufnahme der erste Auftrag sein.
Dr. Krömer prüft den vereinbarten Bereich anhand vorhandener Unterlagen und bespricht mit den Verantwortlichen, wie die Abläufe tatsächlich funktionieren. Er vergleicht beispielsweise festgelegte Zuständigkeiten, Freigaben, Arbeitsabläufe und Nachweise mit den Anforderungen, die für den Auftrag relevant sind.
Beispiel: Für einen Standort soll geprüft werden, ob die vorhandenen Abläufe für Audits, Maßnahmenverfolgung und Managementbewertung weiterhin ausreichen. Dr. Krömer prüft die vorhandenen Regelungen und Nachweise und klärt mit den Verantwortlichen, wie diese Aufgaben tatsächlich durchgeführt werden.
Das Ergebnis zeigt, was weiter genutzt werden kann, was fehlt und welche Punkte noch geklärt werden müssen. Wie die Ergebnisse festgehalten werden, wird vorab vereinbart.
Die Geschäftsleitung kann anschließend entscheiden, was intern bearbeitet wird, welche Änderungen Vorrang haben und für welche Aufgaben weitere Unterstützung beauftragt werden soll.

Internes Audit oder Lieferantenaudit beauftragen

Sie möchten prüfen, ob vereinbarte Abläufe tatsächlich eingehalten werden oder ob ein Lieferant bestimmte Anforderungen erfüllt? Dr. Krömer legt mit Ihnen vorab fest, was geprüft wird, welche Anforderungen gelten, welche Unterlagen benötigt werden und welche Personen einbezogen werden.
Im Audit prüft Dr. Krömer die vereinbarten Unterlagen und Nachweise, spricht mit den Verantwortlichen und betrachtet ausgewählte Abläufe in der Praxis. Die Feststellungen werden den vorher festgelegten Anforderungen zugeordnet und nachvollziehbar dokumentiert. Form und Umfang der Dokumentation werden vorab vereinbart.
Beispiel: Ein wichtiger Kunde verlangt die Rückverfolgbarkeit eines zugekauften Bauteils. Dr. Krömer prüft an einer ausgewählten Lieferung, ob die erforderlichen Aufzeichnungen vorhanden sind und ob der vereinbarte Ablauf tatsächlich eingehalten wurde. Einkauf und Qualitätsverantwortliche erkennen anschließend, wo Nachweise fehlen oder Korrekturen erforderlich sind.

Laufende Aufgaben oder eine externe Funktion übernehmen

Fehlen intern Zeit, Fachkapazität oder vorübergehend Verantwortliche? Dr. Krömer kann klar vereinbarte Aufgaben regelmäßig oder für einen festgelegten Zeitraum übernehmen. Dazu können beispielsweise offene Maßnahmen nachverfolgen, Nachweise prüfen, Audits planen und eine Managementbewertung vorbereiten gehören.
Vor Beginn wird festgelegt, was Dr. Krömer selbst bearbeitet, welche Informationen Ihre Verantwortlichen liefern, welche Aufgaben im Unternehmen bleiben und wie offene Punkte und Entscheidungen an die zuständige Leitung berichtet werden.
Beispiel: Während einer Vakanz im Qualitätsmanagement sind Maßnahmen aus einem Kundenaudit noch offen. Dr. Krömer prüft mit den Prozessverantwortlichen den Bearbeitungsstand, fehlende Nachweise und noch ausstehende Entscheidungen. Die Geschäftsleitung kann daraufhin Prioritäten setzen, zusätzliche Kapazitäten bereitstellen oder einzelne Aufgaben neu zuordnen.
Entscheidungen über Ziele, Prioritäten, Freigaben und Ressourcen bleiben bei der Geschäftsleitung.

Vor der Beauftragung werden Aufgabe, gewünschtes Ergebnis, interne Mitwirkung, Termine und Vergütung vereinbart. Ist die Aufgabe bereits klar, kann sie direkt beauftragt werden. Eine Bestandsaufnahme ist nicht zwingend erforderlich.

DEFINITION

Was integriert wird und was fachlich eigenständig bleibt

Integration bedeutet, übergreifende Steuerungsaufgaben gemeinsam zu organisieren, ohne die fachlichen Besonderheiten der einzelnen Bereiche zu verwischen. Die gemeinsame Grundstruktur der ISO-Managementsystemnormen erleichtert diese Verbindung. Gesetzliche und regulatorische Vorgaben sowie Kunden- und Lieferkettenanforderungen werden den betroffenen Prozessen, Verantwortlichen und Nachweisen systematisch zugeordnet.

So funktioniert die Integration

GEMEINSAM STEUERN

Risiken und Chancen, Ziele, Maßnahmen, Änderungen, Dokumente, interne Audits und Managementbewertungen werden über Qualität, Umwelt, Energie, Arbeitsschutz und Informationssicherheit hinweg koordiniert. Gemeinsame Informationen und Nachweise werden für mehrere Anforderungen genutzt. Besondere Fragen zu Qualität, Umwelt, Energie oder Informationssicherheit werden weiterhin von den zuständigen Verantwortlichen bewertet.

FACHLICH KLAR ZUORDNEN

Die fachliche Bewertung bleibt bei den jeweils zuständigen Funktionen. Qualitäts-, Umwelt-, Energie-, Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen werden dort umgesetzt und nachgewiesen, wo sie tatsächlich wirken, beispielsweise in Entwicklung, Einkauf, Produktion, IT oder Personal.

KLAR ENTSCHEIDEN

Für die laufende Steuerung und die Managementbewertung werden wesentliche Anforderungen, Risiken, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Fristen und Umsetzungsstände zusammengeführt. Die Unternehmensleitung erkennt dadurch, wo Entscheidungen oder Ressourcen erforderlich sind. Beauftragte und Prozessverantwortliche stimmen Maßnahmen und Wirksamkeitskontrollen ab. Mitarbeitende erhalten die für ihren Arbeitsschritt geltenden Vorgaben.

Beispiel: Eine Materialänderung betrifft mehrere Bereiche

In einer bestehenden Fertigung soll ein anderes Material eingesetzt werden. Die Änderung kann Produktqualität, Energiebedarf, Emissionen und Arbeitsschutz gleichzeitig betreffen.
Dr. Krömer klärt mit Produktion, Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz, wer welche Auswirkungen bewertet, welche Informationen und Prüfungen benötigt werden und wer die Änderung freigibt.
Für dieselbe Materialänderung werden Termine, offene Aufgaben, Nachweise und Freigaben in einem gemeinsamen Änderungsablauf zusammengeführt. Die beteiligten Fachbereiche bewerten dabei die Auswirkungen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich.
Die Geschäftsleitung und die für die Änderung verantwortlichen Personen erkennen, was vor dem Einsatz noch erledigt werden muss, welche Nachweise fehlen und ob zusätzliche Prüfungen oder Ressourcen benötigt werden.

Ausgangslage

Woran Sie konkreten Integrationsbedarf erkennen

Integrationsbedarf zeigt sich im Betriebsalltag: Gleiche Sachverhalte werden mehrfach bewertet, Maßnahmen parallel verfolgt, Verantwortlichkeiten an Schnittstellen bleiben unklar oder Nachweise werden nicht verlässlich zusammengeführt. Die Folgen sind zusätzlicher Aufwand, verzögerte Entscheidungen und fehlende Transparenz über Prioritäten und Wirksamkeit.

Die folgenden fünf Situationen zeigen typische Ansatzpunkte und welches konkrete Ergebnis eine fachübergreifende Integration für Unternehmensleitung, Verantwortliche und Mitarbeitende schafft.

Mehrere Managementsysteme werden getrennt gesteuert

Qualität, Umwelt, Energie, Arbeitsschutz oder Informationssicherheit verfügen über eigene Auditpläne, Maßnahmenlisten, Dokumentationen und Managementbewertungen. Übergreifende Prozesse wie Beschaffung, Qualifikation, Änderungsmanagement oder Lieferantensteuerung werden dadurch mehrfach bewertet. Die Unternehmensleitung erhält getrennte Statusberichte, während Wechselwirkungen und gemeinsame Ursachen nur schwer erkennbar sind.

Konkretes Ergebnis: ein abgestimmtes Audit- und Maßnahmenprogramm sowie eine zusammengeführte Entscheidungsgrundlage für die Managementbewertung. Gemeinsame Themen werden gemeinsam gesteuert; fachbezogene Anforderungen bleiben eindeutig zugeordnet.

Kunden, Auftraggeber und Konzernzentralen stellen über gesetzliche und normative Vorgaben hinaus eigene Anforderungen. Dazu gehören Fragebögen, Lieferantenportale, vertraglich vereinbarte Nachweise und zusätzliche Auditformate. Werden diese Anforderungen jeweils einzeln bearbeitet, müssen Informationen wiederholt gesucht oder neu zusammengestellt werden. Unterschiedliche Zuständigkeiten und Versionsstände erschweren eine verlässliche und fristgerechte Beantwortung.

Konkretes Ergebnis: eine Anforderungs- und Nachweisübersicht, die relevante Kundenanforderungen den zuständigen Prozessen, Verantwortlichen und vorhandenen Nachweisen zuordnet. Die Unternehmensleitung erkennt, welche Anforderungen für Auftrags- und Lieferfähigkeit entscheidend sind, was bereits erfüllt ist und wo noch Lücken, Maßnahmen oder Ressourcenbedarf bestehen.

Neue Gesetze, Normrevisionen oder Vertragsanforderungen werden häufig getrennt im Qualitätsmanagement, in der Informationssicherheit, im Datenschutz, in der Nachhaltigkeit oder in der IT bearbeitet. Sie betreffen jedoch oft dieselben Lieferanten, Systeme, Beschäftigten, Schulungen, Risiken, Freigaben und Nachweise. Unabhängig geplante Projekte können Maßnahmen verdoppeln, widersprüchliche Prioritäten setzen und gleichzeitig dieselben Fachkräfte und Budgets beanspruchen.

Konkretes Ergebnis: ein fachübergreifender Änderungs- und Umsetzungsplan, der Betroffenheit, Fristen, Risiken, Kundenrelevanz, betriebliche Auswirkungen, Abhängigkeiten, Verantwortlichkeiten und Ressourcenbedarf zusammenführt. Die Unternehmensleitung erkennt, was zuerst umgesetzt werden muss, welche Maßnahmen sich verbinden lassen und welche Entscheidungen, Budgets oder Kapazitäten erforderlich sind.

QMB sowie Verantwortliche für Umwelt, Energie, Arbeitsschutz, Informationssicherheit, Datenschutz oder KI bringen unterschiedliche Fachkompetenzen ein. Fachliche Bewertung, operative Umsetzung, Freigabe und Wirksamkeitskontrolle verteilen sich jedoch häufig auf mehrere Funktionen und Prozesse. Sind Übergaben, Berichtswege und Eskalationen nicht eindeutig geregelt, können Aufgaben liegen bleiben, doppelt bearbeitet oder unterschiedlich bewertet werden.

Konkretes Ergebnis: eine Rollen- und Schnittstellenübersicht, die zeigt, wer fachlich bewertet, operativ umsetzt, freigibt, die Wirksamkeit kontrolliert und berichtet. Gesetzlich vorgegebene Zuständigkeiten und Unabhängigkeit bleiben unberührt. Die Unternehmensleitung erkennt, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und wann eine Entscheidung oder Eskalation erforderlich wird.

Prozessbeschreibungen, Risikobewertungen, Maßnahmenlisten, Auditfeststellungen sowie Schulungs- und Kompetenznachweise werden häufig in unterschiedlichen Systemen, Ordnern oder Versionsständen geführt. Änderungen werden dadurch nicht immer durchgängig übertragen. Mitarbeitende können auf veraltete Vorgaben zugreifen; für die Unternehmensleitung bleibt schwer erkennbar, welche Anforderungen erfüllt und welche Maßnahmen wirksam umgesetzt sind.

Konkretes Ergebnis: eine gelenkte Dokumenten- und Nachweisstruktur, die relevante Anforderungen mit dem aktuellen Prozess, den Verantwortlichen, den Maßnahmen und den gültigen Nachweisen verbindet. Mitarbeitende finden die für ihren Arbeitsschritt geltenden Vorgaben leichter. QMB und Fachverantwortliche reduzieren den Such- und Vorbereitungsaufwand; die Unternehmensleitung erhält einen nachvollziehbaren Status zu Umsetzung und Wirksamkeit.

ISO 9001:2026 und ISO 14001:2026 im bestehenden Betrieb

Die Prüfung kann Ihr Qualitätsmanagement, Ihr Umweltmanagement oder beide Systeme umfassen. Vor Beginn wird festgelegt, welche Standorte, Prozesse und Regelungen betrachtet werden.
Ihre Verantwortlichen stellen im vereinbarten Umfang vorhandene Prozessbeschreibungen, Bewertungen sowie Ergebnisse aus Audits und Managementbewertungen bereit. Sie erläutern die tatsächlichen Abläufe und die Betriebsbedingungen an den betrachteten Standorten.

Qualitätsmanagement: Führung, Qualitätskultur und Verbesserungsmöglichkeiten

Dr. Krömer prüft mit der Geschäftsleitung und den Qualitätsverantwortlichen, ob Qualitätspolitik und Qualitätsziele zu den geschäftlichen Prioritäten passen und wie mit Fehlern und Freigaben umgegangen wird. Dabei betrachtet er auch, ob Meldewege und Entscheidungsbefugnisse im Arbeitsalltag klar sind.
Außerdem klärt er, ob neben Risiken auch konkrete Verbesserungsmöglichkeiten bewertet werden und wie über deren Umsetzung entschieden wird.

Umweltmanagement: Umweltbedingungen und Verpflichtungen

Dr. Krömer prüft mit Ihren Umweltverantwortlichen, ob vorhandene Bewertungen die für Ihre Standorte und Tätigkeiten relevanten Umweltbedingungen berücksichtigen.
Dazu können beispielsweise Klimaveränderungen, Wasserverfügbarkeit, Ressourcen, Umweltverschmutzung oder Veränderungen im Umfeld eines Standorts gehören. Dabei wird auch geprüft, welche Anforderungen von Behörden, Kunden oder anderen für den Standort relevanten Stellen berücksichtigt werden müssen.
Beispiel: Ändert sich die Wasserverfügbarkeit an einem Standort, wird geprüft, ob bestehende Umweltbewertungen, Betriebsregelungen oder Notfallmaßnahmen angepasst werden müssen.

Änderungen gemeinsam steuern, Auswirkungen auf Qualität und Umwelt prüfen

Bei Änderungen prüft Dr. Krömer, wer die Auswirkungen bewertet, wer die Änderung freigibt, welche Beschäftigten informiert werden müssen und wie anschließend kontrolliert wird, ob die Änderung wie vorgesehen funktioniert.
Geeignete Abläufe und Nachweise können gemeinsam genutzt werden. Dabei wird jeweils geprüft, welche Auswirkungen eine Änderung auf Produkt und Prozessqualität sowie auf Umwelt, Ressourcen oder andere relevante Umweltaspekte hat.
Dr. Krömer prüft außerdem, ob neue oder geänderte Themen im internen Auditprogramm berücksichtigt werden müssen und welche Informationen für die nächste Managementbewertung benötigt werden. Über Prioritäten, Freigaben und Ressourcen entscheidet die Geschäftsleitung.

Was Sie aus der Prüfung erfahren

Sie erkennen, welche bestehenden Prozesse, Zuständigkeiten und Nachweise weiter genutzt werden können, was angepasst werden muss und welche Punkte noch geklärt werden müssen.
Gehört auch die Weiterentwicklung zum Auftrag, erarbeitet Dr. Krömer mit Ihren Verantwortlichen die vereinbarten Änderungen an Abläufen, Zuständigkeiten und erforderlichen Nachweisen. Wie die Ergebnisse festgehalten werden, wird vorab vereinbart.
Die Geschäftsleitung kann anschließend entscheiden, welche Änderungen zuerst umgesetzt werden, welche Aufgaben die eigenen Verantwortlichen übernehmen, welche Freigaben und Ressourcen dafür benötigt werden und welche weiteren Arbeiten Dr. Krömer übernehmen soll.

Branchen

Branchenspezifische Anforderungen integriert steuern

Je nach Branche unterscheiden sich gesetzliche, normative und kundenbezogene Vorgaben. Häufig greifen sie jedoch in dieselben Unternehmensprozesse ein. Dazu gehören Risiko- und Chancenbewertung, Verantwortungszuordnung, Änderungs- und Lieferantenmanagement, interne Audits, Managementbewertung und Nachweisführung.

Der fachübergreifende Integrationsansatz von Dr. Krömer führt diese Vorgaben in einer gemeinsamen Steuerungsstruktur zusammen. Bereichsspezifische Anforderungen bleiben den zuständigen Rollen zugeordnet, während übergreifende Managementprozesse gemeinsam genutzt werden.

Die Unternehmensleitung erkennt, welche Anforderungen relevant sind, wer verantwortlich ist, was bereits umgesetzt wurde und wo Entscheidungen, Budget oder personelle Ressourcen erforderlich sind. Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB), weitere Beauftragte und Fachbereiche reduzieren doppelte Bewertungen, parallele Auditvorbereitungen und mehrfach geführte Nachweise. Mitarbeitende finden die für ihre Aufgaben relevanten Vorgaben gebündelt in den bestehenden Arbeitsabläufen. Das erleichtert Verständnis und Umsetzung im Tagesgeschäft.

Typische Anlässe für externe Unterstützung

Ein Mandat beginnt häufig, wenn

Dr. Krömer übernimmt die vereinbarte Aufgabe persönlich. Damit bleibt das Unternehmen kurzfristig handlungsfähig. Erforderliche Anpassungen werden in vorhandene Strukturen integriert und bei befristeten Mandaten geordnet übergeben.

Maschinen- und Anlagenbau

TYPISCHE ANFORDERUNGEN

Typisch sind Qualitätsmanagement nach ISO 9001, Umweltmanagement nach ISO 14001 sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz nach ISO 45001. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS kann freiwillig, aufgrund von Kundenanforderungen oder abhängig vom Energieverbrauch gesetzlich relevant sein.

Für Hersteller kommen Anforderungen an Produktsicherheit, Produktkonformität und CE-Kennzeichnung hinzu. Die Umstellung auf die EU-Maschinenverordnung ist in Entwicklung, Risikobeurteilung, technischer Dokumentation und Konformitätsbewertung zu berücksichtigen. Bei vernetzten Maschinen kann außerdem der Cyber Resilience Act relevant sein.

Abhängig von Tätigkeit und Unternehmensgröße kann das BSIG als deutsche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie gelten. ISO/IEC 27001 bietet dafür einen Managementsystemrahmen. Hinzu kommen die Datenschutz-Grundverordnung, Lieferkettenanforderungen sowie beim Einsatz von KI der AI Act und gegebenenfalls ISO/IEC 42001.

ZENTRALE INTEGRATIONSHEBEL

Eine gemeinsame Anforderungs- und Verantwortungsmatrix verbindet gesetzliche, normative und kundenbezogene Vorgaben. Entwicklung, Beschaffung, Fertigung, Inbetriebnahme und Service nutzen abgestimmte Prozesse für Risiken und Chancen, Lieferantenbewertungen, Änderungen, Freigaben, Korrekturmaßnahmen und Nachweise.

Interne Audits, Managementbewertungen sowie die Beobachtung neuer und geänderter Anforderungen werden gemeinsam geplant. Normrevisionen und gesetzliche Änderungen fließen über einen abgestimmten Änderungsplan in die bestehenden Prozesse ein.

NUTZEN FÜR DIE STEUERUNG

Die Unternehmensleitung erkennt, wie sich Anforderungen auf Marktzugang, Lieferfähigkeit, Produktsicherheit, Qualität, Energie- und Ressourcenkosten, Cyberrisiken und Investitionsbedarf auswirken. Maßnahmen können nach Risiko, Dringlichkeit und betrieblicher Wirkung priorisiert werden.

QMB und Verantwortliche für Produktsicherheit, Informationssicherheit, Umwelt und Energie arbeiten mit einem abgestimmten Audit- und Maßnahmenprogramm sowie einer gemeinsamen Nachweisbasis. Mitarbeitende erhalten die für sie relevanten Prüf-, Freigabe- und Arbeitsvorgaben unmittelbar an den jeweiligen Prozessschritten.

TYPISCHE ANFORDERUNGEN

Typisch sind Qualitätsmanagement nach ISO 9001, Umweltmanagement nach ISO 14001 sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz nach ISO 45001. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS kann freiwillig, aufgrund von Kundenanforderungen oder abhängig vom Energieverbrauch gesetzlich relevant sein.

Abhängig von eingesetzten Stoffen, Verfahren und Produkten kommen die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe sowie die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) hinzu. Weitere Anforderungen können Gefahrstoffe, Emissionen und Abfälle betreffen.

Bei Belieferung der Automobilindustrie können IATF 16949, VDA 6.3, TISAX® sowie Anforderungen von Fahrzeugherstellern und weiteren Kunden relevant sein. Für Informationssicherheit bietet ISO/IEC 27001 einen Managementsystemrahmen. Für personenbezogene Daten ist die Datenschutz-Grundverordnung zu berücksichtigen.

Nachhaltigkeits- und Lieferkettenanforderungen können sich aus eigener gesetzlicher Betroffenheit oder aus Vorgaben von Kunden und Konzernen ergeben. Eine Betroffenheit vom BSI-Gesetz (BSIG) als deutsche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist anhand der konkreten Tätigkeit und Unternehmensgröße gesondert zu prüfen. Beim Einsatz von KI kommen die europäische KI-Verordnung (AI Act) und gegebenenfalls ISO/IEC 42001 hinzu.

ZENTRALE INTEGRATIONSHEBEL

Qualitäts-, Ausschuss-, Material-, Energie- und Instandhaltungsdaten werden in einer gemeinsamen Steuerungsstruktur zusammengeführt. Produktion, Qualitätssicherung, Einkauf und Instandhaltung nutzen abgestimmte Prozesse für Lieferantenbewertungen, Prüfungen, Änderungen, Freigaben, Abweichungen und Korrekturmaßnahmen.

Interne Audits, Managementbewertungen und Maßnahmenprogramme werden bereichsübergreifend geplant. Gesetzliche, normative und kundenspezifische Änderungen werden gemeinsam bewertet und in bestehende Produktions- und Unterstützungsprozesse integriert.

NUTZEN FÜR DIE STEUERUNG

Die Unternehmensleitung erkennt Zusammenhänge zwischen Ausschuss, Nacharbeit, Materialverbrauch, Energieeinsatz, Anlagenverfügbarkeit, Lieferfähigkeit und Kosten. Risiken und Investitionen können nach ihrer Wirkung auf Qualität, Produktivität, Ressourcenverbrauch und die Einhaltung von Anforderungen priorisiert werden.

QMB und Verantwortliche für Umwelt, Energie, Arbeitsschutz und Informationssicherheit arbeiten mit abgestimmten Audits, Maßnahmen und Nachweisen. Mitarbeitende erhalten klare Prozess-, Prüf- und Arbeitsvorgaben an den jeweiligen Fertigungsschritten.

TYPISCHE ANFORDERUNGEN

Typisch sind Qualitätsmanagement nach ISO 9001, Umweltmanagement nach ISO 14001 sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz nach ISO 45001. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS kann freiwillig, aufgrund von Kundenanforderungen oder abhängig vom Energieverbrauch gesetzlich relevant sein.

Für Produkte kommen abhängig von Bauart und Verwendung Anforderungen an Produktsicherheit, Produktkonformität und CE-Kennzeichnung hinzu. Dazu können die Niederspannungsrichtlinie, die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit, die Funkanlagenrichtlinie sowie Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) gehören. In Deutschland können außerdem Pflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu Registrierung, Rücknahme und Verwertung relevant sein.

Bei vernetzten Produkten kann der Cyber Resilience Act relevant sein. Für industrielle Automatisierungs- und Steuerungssysteme kann außerdem die Normenreihe IEC 62443 eine Rolle spielen. ISO/IEC 27001 bietet einen Managementsystemrahmen für Informationssicherheit.

Abhängig von Tätigkeit und Unternehmensgröße kann das BSI-Gesetz (BSIG) als deutsche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie gelten. Hinzu kommen die Datenschutz-Grundverordnung sowie Anforderungen von Kunden und Lieferketten. Beim Einsatz oder bei der Integration von KI sind die Rolle des Unternehmens und die Risikokategorie des jeweiligen Systems nach der europäischen KI-Verordnung (AI Act) einzuordnen. ISO/IEC 42001 kann dafür einen Managementsystemrahmen bieten.

ZENTRALE INTEGRATIONSHEBEL

Eine gemeinsame Anforderungs- und Verantwortungsmatrix verbindet Managementsysteme, Produktvorgaben, Informationssicherheit und Kundenanforderungen. Entwicklung, Beschaffung, Fertigung, Prüfung und Service nutzen abgestimmte Prozesse für Lieferantenbewertungen, technische Änderungen, Produktfreigaben sowie den Umgang mit Softwareaktualisierungen, Schwachstellen, Abweichungen und Korrekturmaßnahmen.

Technische Dokumentationen, Prüfberichte, Freigaben, Sicherheitsnachweise und Kundennachweise werden nachvollziehbar miteinander verknüpft. Interne Audits, Managementbewertungen und Maßnahmenprogramme werden bereichsübergreifend geplant.

NUTZEN FÜR DIE STEUERUNG

Die Unternehmensleitung erkennt Zusammenhänge zwischen Produktqualität, Marktzugang, Lieferfähigkeit, Bauteilverfügbarkeit, Cyberrisiken, Energie- und Ressourcenkosten sowie erforderlichen Investitionen. Maßnahmen können nach Risiko, Dringlichkeit und Wirkung auf Produkte, Kunden und Geschäftsbetrieb priorisiert werden.

QMB und Verantwortliche für Produktkonformität, Informationssicherheit, Datenschutz, Umwelt und Energie arbeiten mit abgestimmten Prüfungen, Maßnahmen und Nachweisen. Mitarbeitende erhalten klare Entwicklungs-, Prüf-, Freigabe- und Arbeitsvorgaben für ihre jeweiligen Prozessschritte.

TYPISCHE ANFORDERUNGEN

Im Mittelpunkt stehen Informationssicherheit nach ISO/IEC 27001, Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und, abhängig vom Leistungsportfolio und den Kundenanforderungen, Qualitätsmanagement nach ISO 9001. Hinzu kommen vertragliche Vorgaben zu Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Notfallvorsorge, Auftragsverarbeitung und Nachweisen.

Das BSI-Gesetz (BSIG) als deutsche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie kann insbesondere Anbieter von Cloud-Computing- und Rechenzentrumsdiensten, Managed Services, Managed Security Services sowie weitere gesetzlich genannte digitale Dienste erfassen. Die konkrete Betroffenheit ist anhand des Leistungsmodells, der Rolle des Unternehmens und der gesetzlichen Größenkriterien zu prüfen.

Wer Software oder Hardwareprodukte mit digitalen Elementen entwickelt und vermarktet, muss die Anwendbarkeit der Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act) und die eigene Rolle einordnen. Sie stellt unter anderem Anforderungen an sichere Produktentwicklung, Schwachstellenmanagement, Sicherheitsaktualisierungen, technische Dokumentation und die Meldung bestimmter Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle.

Beim Entwickeln, Anbieten oder betrieblichen Einsatz von KI sind die Rolle des Unternehmens und die Risikokategorie des jeweiligen KI-Systems nach der europäischen KI-Verordnung (AI Act) zu bestimmen. ISO/IEC 42001 kann den Aufbau einer systematischen KI-Governance unterstützen.

Für Betreiber von Rechenzentren und Unternehmen mit entsprechendem Energieverbrauch können zusätzlich Vorgaben des Energieeffizienzrechts relevant sein. ISO 50001 oder EMAS können hierfür einen systematischen Steuerungsrahmen bieten.

Bei Leistungen für die Automobilindustrie können zusätzliche Kundenanforderungen wie TISAX® und Automotive SPICE® hinzukommen.

ZENTRALE INTEGRATIONSHEBEL

Ein gemeinsames Verzeichnis schafft Transparenz über angebotene Dienste, Systeme, Daten, KI-Anwendungen, digitale Produkte, Kundenanforderungen und die jeweiligen gesetzlichen Rollen.

Darauf aufbauend werden Risiken und Chancen, Zugriffsrechte, Änderungen, Softwarefreigaben, Dienstleister, Schwachstellen sowie Sicherheits- und Datenschutzvorfälle über abgestimmte Prozesse gesteuert. Notfallvorsorge, Wiederanlauf und Kommunikation bei Vorfällen werden miteinander verbunden.

Informationssicherheits-, Datenschutz-, Qualitäts-, Produkt- und KI-Anforderungen werden bereits in Entwicklung, Betrieb, Support und Beschaffung berücksichtigt. Interne Audits, Managementbewertungen und Maßnahmenprogramme nutzen gemeinsame Informationen, Zuständigkeiten und Nachweise.

NUTZEN FÜR DIE STEUERUNG

Die Unternehmensleitung erkennt, welche Dienste, Systeme und Daten geschäftskritisch sind, welche gesetzlichen, vertraglichen und kundenbezogenen Anforderungen gelten und wo Entscheidungen, Ressourcen oder Investitionen erforderlich sind. Maßnahmen können nach ihrer Wirkung auf Verfügbarkeit, Informationssicherheit, Rechts- und Vertragskonformität, Kundenvertrauen und Geschäftskontinuität priorisiert werden.

Qualitätsmanagementbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche für KI-Governance arbeiten mit abgestimmten Bewertungen, Audits, Maßnahmen und Nachweisen. Doppelprüfungen und Mehrfachdokumentationen werden reduziert.

Entwicklung, Administration und Support erhalten klare Vorgaben für Zugriffe, Änderungen, Freigaben, Vorfälle und Dokumentation innerhalb ihrer bestehenden Arbeitsabläufe.

TYPISCHE ANFORDERUNGEN

Im Mittelpunkt stehen ISO 9001 und, soweit für die Lieferbeziehung erforderlich, IATF 16949 sowie die kundenspezifischen Anforderungen der Automobilhersteller. Hinzu kommen Prozessaudits nach VDA 6.3 und Automotive Core Tools wie Qualitätsvorausplanung, Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA), Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF/PPAP), Messsystemanalyse (MSA), statistische Prozesslenkung (SPC) und die 8D-Methode.

Produktsicherheit und Produktkonformität müssen über den gesamten Produktlebenszyklus gewährleistet werden. Dazu gehören die Bewertung von Produkt- und Prozessrisiken, die Festlegung besonderer Merkmale, eindeutige Verantwortlichkeiten, Rückverfolgbarkeit sowie der geregelte Umgang mit Produktabweichungen. Abhängig von Produkt, Markt und Kundenanforderungen können Aufgaben eines Product Safety & Conformity Representative (PSCR) hinzukommen.

Für den Schutz vertraulicher Kunden-, Entwicklungs- und Prototypendaten können ISO/IEC 27001 und ein TISAX®-Assessment auf Grundlage des VDA-ISA-Katalogs relevant sein. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu berücksichtigen.

Bei der Entwicklung softwarebasierter Fahrzeugsysteme können Automotive SPICE® zur Bewertung der Entwicklungsprozesse sowie, abhängig von Produkt und Entwicklungsumfang, ISO 26262 zur funktionalen Sicherheit und ISO/SAE 21434 zur Fahrzeugcybersicherheit hinzukommen.

Umweltmanagement nach ISO 14001 oder EMAS, Arbeits- und Gesundheitsschutz nach ISO 45001 sowie Energiemanagement nach ISO 50001 ergänzen die branchenspezifischen Qualitätsanforderungen. Ihre Relevanz richtet sich unter anderem nach Tätigkeit, Energieverbrauch, gesetzlichen Vorgaben und Kundenanforderungen.

Abhängig von Tätigkeit und Unternehmensgröße kann das BSI-Gesetz (BSIG) als deutsche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie relevant sein. Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung können unmittelbar gelten oder durch Automobilhersteller und andere Kunden an die Lieferkette weitergegeben werden. Beim Einsatz von KI kommen die europäische KI-Verordnung (AI Act) und gegebenenfalls ISO/IEC 42001 hinzu.

ZENTRALE INTEGRATIONSHEBEL

Eine zentrale Anforderungs- und Nachweismatrix ordnet Normen, gesetzliche Vorgaben und kundenspezifische Anforderungen den betroffenen Prozessen, Verantwortlichen und Nachweisen zu. Änderungen von Herstellervorgaben und Regelwerken werden gemeinsam bewertet und in Entwicklung, Beschaffung, Industrialisierung, Fertigung und Service umgesetzt.

Qualitätsplanung, Lieferantenmanagement, Produkt- und Prozessfreigaben, Änderungsmanagement, Rückverfolgbarkeit, Reklamationsbearbeitung und Korrekturmaßnahmen werden miteinander verbunden. Anforderungen an Produktqualität, Produktsicherheit, funktionale Sicherheit, Informationssicherheit, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz fließen an den jeweils relevanten Prozessschritten zusammen.

System- und Prozessaudits, Kundenaudits, TISAX®-Assessments, Managementbewertungen und Maßnahmenprogramme nutzen eine abgestimmte Daten- und Nachweisbasis. Abweichungen und Risiken werden nach ihrer Bedeutung für Kunden, Produkte, Lieferfähigkeit und Geschäftsbetrieb gemeinsam priorisiert.

NUTZEN FÜR DIE STEUERUNG

Die Unternehmensleitung erhält ein Gesamtbild über Kundenbewertungen, Reklamationen, Ausschuss und Nacharbeit, Lieferperformance, Prozessfähigkeit, Lieferantenleistung, Audit- und Eskalationsstatus, Cyberrisiken sowie Energie- und Qualitätskosten. Zusammenhänge und Zielkonflikte werden sichtbar, bevor einzelne Fachbereiche voneinander getrennte Maßnahmen einleiten.

Entscheidungen, Ressourcen und Investitionen können danach priorisiert werden, wie sie sich auf Kundenfreigaben, Lieferfähigkeit, Produkt- und Prozessqualität, Produktsicherheit, Kosten und Geschäftskontinuität auswirken. Dadurch lassen sich Kundeneskalationen, Serienrisiken und unnötige Parallelmaßnahmen frühzeitiger erkennen und gezielter steuern.

Qualitätsmanagementbeauftragte und Verantwortliche für Umwelt, Energie, Arbeitsschutz, Informationssicherheit und Produktsicherheit arbeiten mit einem abgestimmten Audit-, Maßnahmen- und Nachweissystem. Kundenprüfungen, Zertifizierungsaudits und Assessments werden auf einer gemeinsamen Grundlage vorbereitet. Doppelprüfungen, widersprüchliche Dokumentationen und mehrfach geführte Maßnahmenlisten werden reduziert.

Mitarbeitende erhalten eindeutige und aufeinander abgestimmte Vorgaben unmittelbar an den relevanten Prozessschritten, von der Entwicklung und Beschaffung über Freigaben und Fertigung bis zum Änderungs- und Reklamationsmanagement. Das erleichtert die Umsetzung im Arbeitsalltag und verringert Missverständnisse zwischen Funktionen und Fachbereichen.

Was sich integrieren lässt

Normen, Gesetze und Branchenstandards über gemeinsame Führungs- und Managementprozesse steuern

Managementsystemnormen, Branchenstandards und regulatorische Anforderungen verfolgen unterschiedliche fachliche Ziele. Für ihre Umsetzung können jedoch häufig dieselben Führungs- und Managementprozesse genutzt werden: Verantwortlichkeiten festlegen, Risiken und Chancen bewerten, Maßnahmen steuern, Kompetenzen sicherstellen, Nachweise führen und die Wirksamkeit regelmäßig prüfen.
Ein integriertes Managementsystem nutzt diese Gemeinsamkeiten gezielt. Übergreifende Führungs- und Managementprozesse werden gemeinsam genutzt, während fach- und regelwerksspezifische Anforderungen eindeutig zugeordnet bleiben. Neue Anforderungen werden eingeordnet, nicht angebaut.
Ergebnis: weniger Doppelarbeit, klarere Verantwortlichkeiten und Schnittstellen sowie eine durchgängige Steuerungs- und Nachweisstruktur.

Qualität & Prozessmanagement

Ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 bietet einen guten Ausgangspunkt für die Integration weiterer Anforderungen. Prozesse, Verantwortlichkeiten, der Umgang mit Risiken und Chancen, interne Audits und die Managementbewertung können dafür genutzt und gezielt ergänzt werden.

Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche vorhandenen Abläufe tragfähig sind und wo Anpassungen erforderlich werden. Anforderungen aus weiteren Fachgebieten werden den betroffenen Prozessen zugeordnet. Der Aufbau richtet sich nach Ihrem Unternehmen und den einzubeziehenden Anforderungen.

Was das für die Geschäftsführung bedeutet: Sie erkennen, welche bestehenden Strukturen weitergenutzt werden können, wo Handlungsbedarf besteht und welche Ressourcen für die Erweiterung benötigt werden.

ISO 9001 

Informationssicherheit, Datenschutz und Cyberanforderungen

ISO/IEC 27001, TISAX®, NIS-2/BSIG und die DSGVO stellen unterschiedliche Anforderungen an Informationssicherheit und Datenschutz. Bei der Umsetzung bestehen gemeinsame Ansatzpunkte, etwa bei Lieferantenbewertungen, Zugriffsrechten, Schulungen und dem Umgang mit Sicherheitsvorfällen.

Dr. Krömer klärt mit Ihren Verantwortlichen, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen relevant sind und welche vorhandenen Prozesse und Nachweise genutzt werden können. Besondere Pflichten, Meldewege und Zuständigkeiten werden gezielt ergänzt. Die erforderliche Unabhängigkeit einzelner Rollen bleibt gewahrt.

Was das für die Geschäftsführung bedeutet: Sie erhalten einen abgestimmten Überblick über Risiken, Maßnahmen, offene Aufgaben und erforderliche Entscheidungen. So können Sie Prioritäten und Ressourcen festlegen und die Umsetzung nachvollziehbar überwachen.

ISO/IEC 27001 · TISAX® · NIS-2/BSIG · DSGVO

Umwelt, Energie, Arbeitsschutz und Nachhaltigkeit

ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001 lassen sich in bestehende Führungs- und Managementprozesse integrieren. Auch relevante Nachhaltigkeitsanforderungen können über gemeinsame Steuerungs-, Maßnahmen- und Nachweisprozesse angebunden werden. Umweltziele, Energiedaten, Arbeitsschutzkennzahlen und Nachhaltigkeitsnachweise werden so in einer übergreifenden Steuerungsstruktur zusammengeführt.
Die fachlichen Anforderungen bleiben dabei eindeutig zugeordnet: Energetische Bewertung, Energieleistungskennzahlen, Energiedatensammlung und die Verbesserung der energiebezogenen Leistung bleiben spezifische Bestandteile des Energiemanagements nach ISO 50001. Gemeinsame Prozesse wie Maßnahmensteuerung, interne Audits und Managementbewertung können dagegen systemübergreifend genutzt werden.

Was das für die Geschäftsführung bedeutet: Sie erhalten einen gemeinsamen Überblick über Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse aus Umwelt, Energie, Arbeitsschutz und Nachhaltigkeit. So können Sie Handlungsbedarf erkennen, Prioritäten abstimmen und über erforderliche Investitionen und personelle Ressourcen entscheiden.

ISO 14001 · ISO 50001 · ISO 45001 · CSRD/ESRS · VSME · LkSG

KI-Governance UND EU AI Act

ISO/IEC 42001 bietet einen Rahmen, um die Entwicklung und Nutzung von KI im Unternehmen systematisch zu steuern. Bestehende Prozesse für Verantwortlichkeiten, Risiken und Chancen, Dokumentation, Schulungen und interne Audits können dafür genutzt und um die besonderen Anforderungen an KI ergänzt werden.

Dr. Krömer erfasst mit Ihren Verantwortlichen die eingesetzten und geplanten KI-Anwendungen, ihre Zwecke und die Rolle Ihres Unternehmens. Darauf aufbauend werden relevante Anforderungen des EU AI Act eingeordnet und die vereinbarten Regeln für Auswahl, Freigabe, Nutzung und Überwachung in die betrieblichen Abläufe eingebunden. Informationssicherheit, Datenschutz und die betroffenen Fachbereiche werden einbezogen.

Was das für die Geschäftsführung bedeutet: Sie erhalten einen Überblick über KI-Anwendungen, Nutzen, Risiken und offene Maßnahmen. So können Sie über den Einsatz von KI, die erforderlichen Kontrollen und Ressourcen auf einer nachvollziehbaren Grundlage entscheiden.

ISO/IEC 42001 · EU AI Act · 

Automotive-Anforderungen und Branchenstandards

IATF 16949, Prozessaudits nach VDA 6.3 und TISAX® betreffen unterschiedliche Anforderungen an Qualität, Produktionsprozesse und Informationssicherheit. Für ihre Umsetzung und die Vorbereitung der jeweiligen Prüfungen können gemeinsame Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweise genutzt werden.

Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen die relevanten Kundenanforderungen und vorhandenen Abläufe. Die Automotive Core Tools werden mit Qualitätsplanung, Beschaffung, Produktion, Freigaben und Änderungsmanagement verbunden. Anforderungen an Informationssicherheit werden an den betroffenen Schnittstellen berücksichtigt. Audit- und Maßnahmenprogramme werden abgestimmt; die jeweiligen Prüfverfahren und erforderlichen Nachweise bleiben klar unterschieden.

Was das für die Geschäftsführung bedeutet: Sie erkennen, welche Lücken für Kundenfreigaben, Produktqualität und Lieferfähigkeit besonders relevant sind. Maßnahmen, Zuständigkeiten und Ressourcen können gezielt priorisiert und Kundenprüfungen, Zertifizierungsaudits sowie TISAX®-Assessments auf einer abgestimmten Grundlage vorbereitet werden.

IATF 16949 · TISAX® · VDA 6.3 · 

Compliance und Anforderungen in der Lieferkette

Gesetzliche Sorgfaltspflichten und Kundenanforderungen prägen den Umgang mit Risiken in der Lieferkette. Dazu gehören das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sowie Lieferantenkodizes, Fragebögen und vertragliche Nachweisanforderungen von Kunden. Zunächst wird geklärt, welche Pflichten Ihr Unternehmen selbst betreffen, welche Entwicklungen vorzubereiten sind und welche Nachweise Kunden benötigen.

Was das für die Geschäftsführung bedeutet: Sie erkennen, welche Anforderungen Handlungsbedarf auslösen, wer die Bearbeitung übernimmt und wo Entscheidungen erforderlich sind. Kundenanfragen und Nachweispflichten können dadurch strukturiert bearbeitet und offene Maßnahmen nachvollziehbar verfolgt werden.

ISO 37301 · LkSG · CSDDD · Kundenanforderungen

Vorgehen

Vier Phasen mit vereinbartem Umfang und klaren Ergebnissen

Die vier Phasen zeigen, wie Dr. Krömer beim Aufbau oder bei der Weiterentwicklung eines Managementsystems vorgeht. Sie sind kein fester Ablauf, der bei jedem Auftrag vollständig durchlaufen werden muss.
Ist Ihre Aufgabe bereits klar, können beispielsweise eine konkrete Änderung, eine Bestandsaufnahme, ein Audit oder laufende Unterstützung direkt beauftragt werden. Vor Beginn wird festgelegt, welche Schritte Dr. Krömer übernimmt, welches Ergebnis vereinbart wird und was Ihre Verantwortlichen dafür bereitstellen oder bearbeiten müssen.

1

Ausgangslage und Ziele klären

Dr. Krömer untersucht mit Ihren Verantwortlichen die relevanten Anforderungen, vorhandenen Managementsysteme, Prozesse und Nachweise. Gemeinsam werden der einzubeziehende Unternehmensbereich, Risiken und Chancen sowie erkennbare Lücken und Schnittstellen eingeordnet. Daraus werden Ziele und Prioritäten für die Integration abgeleitet.

Ihr Ergebnis:Eine Bestandsaufnahme mit priorisiertem Handlungsbedarf und einem abgestimmten Zielbild. Die Unternehmensleitung erhält eine Grundlage, um über die nächsten Schritte, interne Zuständigkeiten sowie den voraussichtlichen Zeit- und Ressourcenbedarf zu entscheiden.

2

Prozesse und Nachweise strukturieren

Dr. Krömer erarbeitet mit Ihren Verantwortlichen, wie die vereinbarten Anforderungen in den betrieblichen Prozessen umgesetzt und nachgewiesen werden. Vorhandene Abläufe und Dokumente werden genutzt, Zuständigkeiten und Übergaben geklärt und erforderliche Ergänzungen ausgearbeitet. Gemeinsame Informationen werden zusammengeführt; besondere Anforderungen der einzelnen Bereiche bleiben eindeutig zugeordnet.

Ihr Ergebnis:Eine abgestimmte Übersicht der einbezogenen Prozesse mit klaren Verantwortlichkeiten und den zugehörigen Dokumenten und Nachweisen. Ihre Verantwortlichen erkennen, welche Vorgaben künftig gelten, wo gültige Informationen zu finden sind und welche Anpassungen noch umgesetzt werden müssen.

3

Umsetzung begleiten und Wirksamkeit prüfen

Dr. Krömer begleitet Ihre Verantwortlichen dabei, die vereinbarten Prozesse und Maßnahmen im Betriebsalltag umzusetzen. Beteiligte Mitarbeitende werden in ihre Aufgaben und die geltenden Abläufe eingewiesen. Gemeinsam werden geeignete Kennzahlen und Prüfkriterien festgelegt, um Fortschritte und Wirksamkeit zu beurteilen. Schwierigkeiten und Abweichungen werden ausgewertet und erforderliche Anpassungen abgestimmt.

Ihr Ergebnis:Die vereinbarten Abläufe sind eingeführt und die Beteiligten auf ihre Aufgaben vorbereitet. Kennzahlen und Nachweise zeigen, was bereits funktioniert und wo nachgesteuert werden muss. Die Unternehmensleitung erhält eine Grundlage, um über offene Maßnahmen und zusätzlich benötigte Ressourcen zu entscheiden.

4

Ergebnisse auswerten und Managementbewertung vorbereiten

Dr. Krömer führt im vereinbarten Umfang Kennzahlen, Zielerreichung, vorliegende Auditergebnisse, offene Maßnahmen und wichtige Veränderungen zusammen. Dazu können beispielsweise ein neues Produkt, ein digitalisierter Prozess, eine organisatorische Änderung oder neue Kunden und Normanforderungen gehören.
Mit Ihren Verantwortlichen prüft er, welche Auswirkungen diese Veränderungen auf Prozesse, Zuständigkeiten, benötigte Kompetenzen und Ressourcen haben und welche Entscheidungen der Geschäftsleitung erforderlich sind.
Beispiel: Ein bisher manueller Freigabeprozess wird digitalisiert. Dann wird betrachtet, ob Zuständigkeiten und Freigaben noch passen, welche Nachweise künftig entstehen, welche Mitarbeitenden geschult werden müssen und ob zusätzliche Ressourcen benötigt werden.
Die Geschäftsleitung entscheidet auf dieser Grundlage, welche Änderungen Vorrang haben, welche Maßnahmen freigegeben werden und welche personellen oder finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden.

Ihr Ergebnis:Die Geschäftsleitung erhält eine auf den vereinbarten Bereich bezogene Grundlage für ihre Managementbewertung. Offene Punkte, notwendige Entscheidungen und beschlossene Folgeaufgaben werden in der vereinbarten Form festgehalten.

Sie können einzelne Phasen oder mehrere zusammenhängende Leistungen beauftragen. Gemeinsam wird vorab geprüft, welche Grundlagen bereits vorhanden sind und welche Vorarbeiten benötigt werden. Umfang, Ergebnisse, interne Mitwirkung und Zeitrahmen werden für den jeweiligen Auftrag vereinbart. Nach Abschluss entscheiden Sie, ob und wie die Zusammenarbeit fortgesetzt wird.

Was Ihr Unternehmen für den Auftrag bereitstellt

Dr. Krömer führt den vereinbarten Auftrag persönlich und klärt mit Ihren Verantwortlichen, welche Abläufe, Zuständigkeiten und Nachweise für die Aufgabe relevant sind. Ihre Verantwortlichen stellen die vorhandenen Unterlagen bereit und erläutern, wie die Arbeit heute tatsächlich organisiert ist.
Je nach Auftrag werden zusätzlich Gespräche mit Prozessverantwortlichen oder Mitarbeitenden benötigt. Vor Beginn wird festgelegt, wer eingebunden werden muss, welche Unterlagen benötigt werden und welche Aufgaben während des Projekts bei Ihrem Unternehmen bleiben. Für das Erstgespräch ist keine vollständige Dokumentensammlung erforderlich.

Systeme, Prozesse, Produkte und Lieferanten gezielt auditieren

Je nach Anlass führt Dr. Krömer Systemaudits, Prozessaudits, Produktaudits oder Lieferantenaudits durch. Vor Beginn wird festgelegt, was geprüft wird, welche Anforderungen gelten, welche Standorte, Prozesse, Produkte oder Lieferanten einbezogen werden und wie die Ergebnisse dokumentiert werden.
Systemaudit: Dr. Krömer prüft, ob die festgelegten Abläufe, Zuständigkeiten und Nachweise eines Managementsystems vorhanden sind und in der Praxis umgesetzt werden. Bei mehreren Managementsystemen können gemeinsam genutzte Prozesse zusammen betrachtet werden.
Prozessaudit: Im Mittelpunkt steht ein konkreter Ablauf, beispielsweise Beschaffung, Produktion, Freigabe oder Reklamationsbearbeitung. Dr. Krömer prüft anhand von Unterlagen, Gesprächen und ausgewählten Vorgängen, ob der Prozess wie festgelegt funktioniert und die vereinbarten Anforderungen erfüllt.
Produktaudit: Dr. Krömer prüft anhand festgelegter Produktanforderungen und ausgewählter Nachweise, ob ein Produkt oder eine Leistung die vereinbarten Merkmale erfüllt. Dabei können beispielsweise Prüfmerkmale, Prüfergebnisse, Rückverfolgbarkeit und vorhandene Freigaben betrachtet werden.
Lieferantenaudit: Dr. Krömer prüft, ob ein Lieferant die vereinbarten Anforderungen an Prozesse, Produkte und Nachweise erfüllt. Der Prüfbereich wird vorab festgelegt und kann beispielsweise Qualitätsanforderungen, Rückverfolgbarkeit, vereinbarte Kontrollen oder kundenspezifische Vorgaben umfassen.
Ihr Ergebnis: Die dokumentierten Auditfeststellungen zeigen, welche Anforderungen erfüllt sind, wo Abweichungen bestehen und welche Nachweise oder Informationen noch fehlen. Form und Umfang der Dokumentation werden vorab vereinbart.
Die Geschäftsleitung kann anschließend entscheiden, welche Abweichungen zuerst bearbeitet werden, welche Verantwortlichen und Ressourcen benötigt werden und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Bei internen Audits wird eine Selbstprüfung vermieden. Eine Zertifizierung erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle..

Laufende Aufgaben oder externe Funktionen übernehmen

Fehlen intern Kapazitäten oder soll eine Funktion dauerhaft extern wahrgenommen werden? Dr. Krömer kann vereinbarte Aufgaben befristet oder fortlaufend übernehmen, beispielsweise als Qualitätsmanagementbeauftragter, Umweltmanagementbeauftragter, Energiemanagementbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter oder externer Datenschutzbeauftragter.
Je nach Funktion übernimmt er die vereinbarten Aufgaben selbst. Dazu können beispielsweise offene Maßnahmen nachverfolgen, Nachweise prüfen, Audits planen, Managementbewertungen vorbereiten, erforderliche Abstimmungen führen und offene Entscheidungen für die Geschäftsleitung aufbereiten gehören.
Vor Beginn wird festgelegt, welche Aufgaben und Befugnisse Dr. Krömer übernimmt, welche Informationen und Unterstützung Ihr Unternehmen bereitstellt, welche Aufgaben intern bleiben und welche Entscheidungen der Geschäftsleitung vorbehalten sind.

Unterschied

Was Dr. Krömers Arbeitsweise unterscheidet

Persönlich geführt, ohne Beraterwechsel

Dr. Bernhard Krömer führt das Mandat selbst, vom Erstgespräch über die Prüfung der vereinbarten Abläufe und Unterlagen bis zur Erarbeitung der beauftragten Änderungen und zur vereinbarten Umsetzung oder laufenden Begleitung. Die Aufgabe wird nach der Beauftragung nicht an wechselnde Berater weitergegeben.
Werden zusätzlich technische Prüfungen oder rechtliche Einzelfallbewertungen benötigt, wird festgelegt, welche Fachleute diese übernehmen. Dr. Krömer bleibt Ansprechpartner für seine vereinbarten Aufgaben und berücksichtigt die Ergebnisse bei der weiteren organisatorischen Bearbeitung.

Mehrere Anforderungen am tatsächlichen Prozess zusammenführen

Dr. Krömer betrachtet nicht nur einzelne Normkapitel. Er prüft, wo Qualität, Umwelt, Energie, Informationssicherheit, Datenschutz, Kundenanforderungen oder neue regulatorische Vorgaben denselben betrieblichen Ablauf betreffen.
Bei einer betrieblichen Änderung wird beispielsweise geprüft, ob Freigaben, Maßnahmenverfolgung, Nachweise oder Audits gemeinsam organisiert werden können, statt dafür in jedem Managementsystem eigene Abläufe zu führen. Die jeweilige fachliche Bewertung bleibt bei den zuständigen Verantwortlichen.

Wissenschaftliche Grundlage und mehr als 30 Jahre Praxiserfahrung

Dr. Krömers Dissertation befasst sich mit integrierten Managementsystemen. Hinzu kommen mehr als 30 Jahre Erfahrung in Industrie und Beratung sowie Qualifikationen für Managementsysteme und Audits.
Für den Auftrag bedeutet das konkret: Dr. Krömer prüft nicht nur, ob Abläufe beschrieben sind, sondern ob sie im Betrieb tatsächlich funktionieren, Zuständigkeiten klar geregelt sind und die Geschäftsleitung die Informationen erhält, die sie für ihre Entscheidungen benötigt.

Praxisbeispiele

Drei Mandate mit konkreter Ausgangslage, Vorgehen und Ergebnis

Die folgenden Beispiele zeigen, wie Dr. Krömer zusätzliche Anforderungen in bestehende Unternehmensprozesse integriert und gemeinsame Abläufe und Nachweise schafft. Die Mandate sind anonymisiert. Ergebnisse und Kennzahlen beziehen sich auf das jeweilige Projekt.

IMS-Integration · Fertigungsunternehmen

Qualitätsmanagement um Umwelt, Energie, Arbeitsschutz und weitere Anforderungen erweitert

Ausgangslage: Ein mittelständisches Fertigungsunternehmen mit rund 450 Mitarbeitenden verfügte über ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001. Zusätzlich sollten ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 sowie Datenschutz- und Nachhaltigkeitsanforderungen in die bestehenden Führungs- und Betriebsabläufe integriert werden.

Vorgehen: Dr. Krömer analysierte die vorhandenen Prozesse, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten. Gemeinsame Führungsprozesse, Maßnahmensteuerung, interne Audits, Managementbewertung und Nachweisführung wurden zusammengeführt. Die besonderen Anforderungen der einzelnen Bereiche blieben den zuständigen Verantwortlichen zugeordnet.

Ergebnis: Eine gemeinsame Steuerungs- und Nachweisstruktur mit integrierten internen Audits, abgestimmter Maßnahmenverfolgung und gemeinsamer Managementbewertung. Die einbezogenen Managementsysteme sowie Datenschutz- und Nachhaltigkeitsanforderungen wurden über dieselben betrieblichen Prozesse gesteuert. Gebündelte Nachweise reduzierten Doppelarbeit. Die Geschäftsführung erhielt eine gemeinsame Grundlage, um Auditfeststellungen, Handlungsbedarf und Prioritäten bereichsübergreifend zu bewerten.

Kennzahl: Im konkreten Projekt konnte der Prüfaufwand um 30 % reduziert werden.

IMS-Integration · Automobilzulieferer

IATF 16949 und TISAX in einer gemeinsamen Prozesslandschaft

Ausgangslage:Der Automobilzulieferer der zweiten Lieferstufe mit rund 600 Mitarbeitenden hatte zuvor die IATF-16949-Zertifizierung erreicht. Die Vorbereitung auf das TISAX®-Assessment wurde als separates Projekt mit eigener Dokumentation, Terminplanung und Berichterstattung organisiert. Dadurch entstanden doppelter interner Auditaufwand und widersprüchliche Nachweise bei Kundenaudits der Automobilhersteller.

Vorgehen:Dr. Krömer führte die Qualitäts- und Informationssicherheitsanforderungen in einer gemeinsamen Prozesslandschaft zusammen. Die Nachweisführung für das TISAX®-Assessment wurde in das bestehende Managementsystem eingebunden. Interne Auditplanung, Managementbewertung und die Vorbereitung der Kundennachweise wurden aufeinander abgestimmt.

Ergebnis:Eine gemeinsame Prozess- und Nachweisstruktur für IATF 16949 und die Informationssicherheitsanforderungen des TISAX®-Assessments. Interne Auditplanung, Managementbewertung und Kundenauditvorbereitung nutzten dieselbe Grundlage. Die Geschäftsführung konnte Feststellungen und Maßnahmen aus Qualität und Informationssicherheit gemeinsam bewerten und priorisieren.

Kennzahl: Im konkreten Projekt wurden drei OEM-Kundenaudits bestanden.

Regulatorik-Integration · Maschinenbau

NIS-2/BSIG und Nachhaltigkeitsanforderungen der Kunden in das bestehende Managementsystem integriert

Ausgangslage: Ein Maschinenbauunternehmen mit rund 750 Mitarbeitenden verfügte über Managementsysteme nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001. Die Betroffenheit vom BSIG war festgestellt. Gleichzeitig forderten Kunden Nachhaltigkeitsdaten und Nachweise. Für beide Themen waren zunächst getrennte Projekte mit eigenen Budgets und zusätzlichen Beauftragten vorgesehen.

Vorgehen: Dr. Krömer führte das Mandat persönlich und integrierte die zusätzlichen Anforderungen in die vorhandenen Prozesse. Dazu gehörten Risikomanagementmaßnahmen zur Informationssicherheit, Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle, die Schulung der Geschäftsleitung und die Nachweisführung für Nachhaltigkeitsanforderungen der Kunden. Die bestehende Managementbewertung wurde um beide Themen erweitert.

Ergebnis: Cyberpflichten und Nachhaltigkeitsanforderungen der Kunden wurden innerhalb des vorhandenen Managementsystems bearbeitet. Die Geschäftsführung konnte die zugehörigen Risiken, Maßnahmen und Ressourcenbedarfe gemeinsam mit Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz bewerten und priorisieren. Zusätzliche Beauftragtenlinien und getrennte externe Teilprojekte waren dafür nicht erforderlich.

Kennzahl: Zwei zusätzliche Anforderungsbereiche integriert, ohne zusätzliches Personal und ohne Parallelbudget im konkreten Projekt.

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Konkreten Auftrag mit Dr. Krömer besprechen

Sie möchten ein Managementsystem aufbauen oder erweitern, neue Anforderungen einarbeiten, ein Audit beauftragen oder laufende Aufgaben extern übernehmen lassen?

Im Erstgespräch klären Sie mit Dr. Krömer, was konkret ansteht, welche Termine zu beachten sind und ob die Aufgabe direkt abgestimmt werden kann oder zunächst eine Bestandsaufnahme benötigt wird.

FAQ

Häufige Fragen vor dem Erstgespräch

Rechnet sich ein integriertes Managementsystem?

Ein integriertes Managementsystem kann sich besonders dort lohnen, wo dieselben Abläufe mehrfach geprüft, Nachweise getrennt gepflegt oder Maßnahmen in mehreren Bereichen parallel verfolgt werden. Gemeinsame Auditplanung, abgestimmte Nachweise und eine gemeinsame Maßnahmenverfolgung können diesen wiederkehrenden Aufwand reduzieren.
Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, wo diese Doppelarbeit tatsächlich entsteht, welche Abläufe gemeinsam genutzt werden können und welche Aufgaben weiterhin getrennt bleiben müssen.
Für die Entscheidung werden die erwarteten Entlastungen dem erforderlichen Aufwand für interne Mitarbeit, Beratung, Schulung und notwendige Prozessänderungen gegenübergestellt, soweit dafür belastbare Angaben vorliegen.
Die Geschäftsleitung kann anschließend entscheiden, welche Bereiche zuerst zusammengeführt werden und ob eine schrittweise Umsetzung oder ein größerer gemeinsamer Auftrag sinnvoll ist.

Auditaufwand lässt sich vor allem dort reduzieren, wo dieselben Prozesse mehrfach geprüft, dieselben Unterlagen wiederholt bereitgestellt und dieselben Verantwortlichen mehrfach befragt werden.
Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche Prozesse und Nachweise in einem gemeinsamen internen Audit betrachtet werden können. Bei Einkauf, Änderungsmanagement oder Qualifikation können beispielsweise Anforderungen aus mehreren Managementsystemen in einem abgestimmten Audit geprüft werden. Anforderungen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, bleiben entsprechend zugeordnet.
Ihr Ergebnis: Ein abgestimmter Auditplan, in dem festgelegt ist, welche Prozesse, Standorte und Anforderungen geprüft werden und welche Ansprechpartner benötigt werden.
Die Geschäftsleitung kann anschließend entscheiden, welche Audits gemeinsam geplant werden und welche internen Kapazitäten dafür eingeplant werden müssen.
Bei externen Zertifizierungsaudits kann Dr. Krömer die Vorbereitung unterstützen. Ob Zertifizierungsaudits kombiniert werden und wie lange sie dauern, entscheidet die Zertifizierungsstelle.

Informationssicherheit und Datenschutz betreffen häufig dieselben betrieblichen Abläufe, beispielsweise Sicherheitsvorfälle, IT Dienstleister, Zugriffsrechte oder Schulungen. Die jeweiligen Anforderungen bleiben trotzdem unterschiedlich.
Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche vorhandenen Abläufe gemeinsam genutzt werden können, wer welche Bewertung übernimmt und welche zusätzlichen Regeln oder Nachweise fehlen.
Beispiel: Bei einem Sicherheitsvorfall kann ein gemeinsamer Ablauf regeln, wer den Vorfall erfasst, wer intern informiert wird und wer die weitere Bearbeitung übernimmt. Informationssicherheit bewertet den Sicherheitsvorfall, Datenschutz prüft die Auswirkungen auf personenbezogene Daten. Erforderliche rechtliche Einzelfallbewertungen werden gesondert eingeholt.
Ihr Ergebnis: Ein abgestimmter Ablauf mit klaren Zuständigkeiten, benötigten Nachweisen und offenen Aufgaben. Die Geschäftsleitung erkennt, welche Maßnahmen noch erforderlich sind, wer dafür verantwortlich ist und wo Entscheidungen oder zusätzliche Ressourcen benötigt werden.

Informationssicherheit und NIS-2 →

Ja. Bestehen bereits Managementsysteme, muss für KI nicht alles neu aufgebaut werden. Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche vorhandenen Abläufe für Freigaben, Änderungen, Schulungen, Audits, Maßnahmen und Managementbewertungen weiter genutzt werden können und was für den KI Einsatz zusätzlich geregelt werden muss.
Beispiel: Eine KI Anwendung soll im Kundenservice eingesetzt werden. Für Beschaffung, Zugriffsrechte und Informationssicherheit bestehen bereits geregelte Abläufe. Zusätzlich wird geklärt, welche Daten die KI verwenden darf, wer ihren Einsatz freigibt, wer Ergebnisse kontrolliert und was bei fehlerhaften Ergebnissen passiert.
Die Geschäftsleitung erkennt anschließend, welche vorhandenen Abläufe ausreichen, was ergänzt werden muss und welche Entscheidungen oder zusätzlichen technischen, datenschutzrechtlichen oder rechtlichen Bewertungen noch erforderlich sind.
Im vereinbarten Umfang kann auch nur eine einzelne KI Anwendung bearbeitet werden. Ein vollständiges KI Managementsystem ist dafür nicht zwingend erforderlich.

KI-Einsatz und Anforderungen klären →

Nicht jede Unterlage muss für Qualität, Umwelt, Informationssicherheit, Datenschutz oder Kundenanforderungen mehrfach geführt werden. Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche vorhandenen Unterlagen für mehrere Anforderungen genutzt werden können, welche Nachweise getrennt bleiben müssen und wer für Aktualisierung und Freigabe verantwortlich ist.
Beispiel: Bei einem Lieferanten können Stammdaten und Ansprechpartner gemeinsam genutzt werden. Qualitätsbewertung, Sicherheitsbewertung und erforderliche Datenschutzunterlagen bleiben dagegen ihrem jeweiligen Zweck zugeordnet. So muss dieselbe Information nicht mehrfach gepflegt werden, während die fachlichen Nachweise nachvollziehbar bleiben.
Ihr Ergebnis: Sie erkennen, welche Nachweise vorhanden sind, welche mehrfach geführt werden, was noch fehlt und wer dafür verantwortlich ist. Die Geschäftsleitung kann entscheiden, welche Nachweise gemeinsam organisiert werden, welche getrennt bleiben und welche Lücken zuerst geschlossen werden müssen.

Das hängt vor allem davon ab, was bereits vorhanden ist, welche Anforderungen noch umgesetzt werden müssen, wie viele Standorte betroffen sind und wie viel Zeit Ihre Verantwortlichen für die Arbeiten bereitstellen können.
Dr. Krömer prüft mit Ihnen, welche Abläufe und Nachweise bereits nutzbar sind, was noch fehlt und welche Arbeiten bis zum gewünschten Termin erledigt werden müssen. Daraus werden Aufgaben, Verantwortliche und Termine für den vereinbarten Umfang festgelegt.
Vor einer Zertifizierung müssen die erforderlichen Regelungen im Betrieb angewendet werden und entsprechende Nachweise vorliegen. Auch interne Audits, Managementbewertung und die Bearbeitung festgestellter Abweichungen benötigen Zeit. Den Termin für das Zertifizierungsaudit vereinbart Ihr Unternehmen mit der unabhängigen Zertifizierungsstelle.
Im Erstgespräch kann Dr. Krömer den möglichen Umfang zunächst einordnen. Eine belastbare Zeitplanung ist erst möglich, wenn Ausgangslage, gewünschtes Ergebnis und interne Mitwirkung geklärt sind.

Ein integriertes Managementsystem bleibt wirksam, wenn Verantwortliche ihre Aufgaben kennen, vereinbarte Abläufe tatsächlich angewendet werden und erkannte Probleme zu konkreten Änderungen führen.
Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen beispielsweise, ob offene Maßnahmen bearbeitet werden, Kontrollen stattfinden, benötigte Nachweise vorliegen und Zuständigkeiten im Alltag funktionieren. Dabei werden auch Kennzahlen, Auditfeststellungen, Kundenreklamationen und Rückmeldungen aus den Prozessen betrachtet.
Anpassungsbedarf kann beispielsweise entstehen, wenn Kundenreklamationen wiederholt auftreten, Fehler oder Abweichungen zunehmen, Lieferanten Probleme verursachen, Ziele nicht erreicht werden, ein Produkt oder Prozess geändert wird oder neue gesetzliche oder kundenspezifische Anforderungen hinzukommen.
Dr. Krömer klärt mit den Verantwortlichen, welche Abläufe, Zuständigkeiten oder Nachweise davon betroffen sind und was konkret geändert werden muss.
Die Geschäftsleitung kann anschließend entscheiden, welche Probleme zuerst bearbeitet werden, welche Änderungen freigegeben werden und welche personellen oder finanziellen Ressourcen benötigt werden.
Dr. Krömer kann die regelmäßige Überprüfung, die Nachverfolgung offener Maßnahmen und die Vorbereitung der Managementbewertung im vereinbarten Umfang übernehmen.

Ausgangspunkt ist das vorhandene Qualitätsmanagement. Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche zusätzlichen Kundenanforderungen, VDA 6.3 Prozessaudits oder Informationssicherheitsanforderungen für ein TISAX Assessment dieselben betrieblichen Abläufe betreffen.
Dabei werden beispielsweise Lieferantensteuerung, Änderungen, Freigaben, interne Audits und Maßnahmen betrachtet. Vorhandene Abläufe und Nachweise werden weiter genutzt, wenn sie passen. Ergänzt wird nur, was für die jeweilige Anforderung zusätzlich benötigt wird.
Die Geschäftsleitung erkennt, welche Aufgaben vor einem Kundenaudit, Serienanlauf oder Assessment noch offen sind, wer sie übernimmt und welche zusätzlichen Ressourcen benötigt werden.

IHRE AUFGABE KONKRET BESPRECHEN

Welcher nächste Schritt passt zu Ihrer Aufgabe?

Sie möchten Managementsysteme zusammenführen, neue Anforderungen einarbeiten, ein Audit beauftragen oder laufende Aufgaben extern übernehmen lassen
Besprechen Sie mit Dr. Bernhard Krömer in einem vertraulichen Erstgespräch von etwa 30 Minuten, was konkret ansteht, welche Termine zu beachten sind und welche Unterstützung Sie benötigen.

Sie erhalten eine erste Einordnung zum passenden nächsten Schritt. Ist die Aufgabe bereits klar, kann sie direkt abgestimmt werden. Eine Bestandsaufnahme ist nicht zwingend erforderlich.

Umfang, Ergebnis, interne Mitwirkung, Termine und Vergütung eines anschließenden Auftrags werden gesondert vereinbart.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Eine Beauftragung ist damit nicht verbunden.

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