Energiemanagement · ISO 50001 · integrierte Unternehmenssteuerung

Energiemanagement & ISO 50001 in bestehende Steuerungsstrukturen integrieren

Sie möchten ISO 50001 einführen oder weiterentwickeln, Ihre energiebezogenen Pflichten klären oder Effizienzmaßnahmen priorisieren? Oder Sie möchten energiebezogene Entlastungen nutzen und müssen dafür Voraussetzungen, Fristen und Nachweise zusammenführen?

Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen die vorhandenen Daten, Prozesse und Zuständigkeiten und strukturiert den weiteren Handlungsbedarf. Die Geschäftsleitung erhält eine Grundlage für Entscheidungen über Maßnahmen, Investitionen und Ressourcen. Die Fachverantwortlichen wissen, welche Daten und Nachweise benötigt werden und welche Aufgaben anstehen. Geeignete bestehende Management- und Betriebsprozesse werden weitergenutzt und gezielt ergänzt.

 

Bild: KI-generiert

Senior-geführte Beratung

Jedes Mandat persönlich geführt von Dr. Bernhard Krömer

Integrierte Unternehmenssteuerung

Gemeinsame Führungs-, Prozess- und Nachweisstrukturen statt isolierter Normprojekte

Persönliche Mandatsführung

Dr. Bernhard Krömer bleibt vom Erstgespräch bis zur Umsetzung verantwortlich

Industrie- und Umsetzungserfahrung

Mehr als 30 Jahre in Management, Produktion, Organisation und Beratung

Aktueller Kompetenznachweis

Energiemanagementbeauftragter (DGQ®) · Personenzertifizierung

Typische Mandatsauslöser

Wann Sie Unterstützung im Energiemanagement benötigen

Eine Investition soll den Energieverbrauch senken, für eine mögliche Entlastung fehlen Nachweise oder ISO 50001 soll in vorhandene Managementprozesse eingebunden werden. Dr. Krömer klärt mit Ihren Verantwortlichen, welche Informationen fehlen, welche Aufgaben anstehen und welche Entscheidungen die Geschäftsleitung treffen muss.

Neue Pflichten und Handlungsbedarf klären

Ihr Energieverbrauch steigt oder ein weiterer Standort kommt hinzu. Offen ist, ob dadurch zusätzliche Anforderungen entstehen. Dr. Krömer klärt mit Ihren Verantwortlichen die Ausgangslage und die benötigten Daten. Daraus werden erforderliche Schritte, Fristen und Zuständigkeiten abgeleitet.

Ihr Nutzen: Die Geschäftsleitung erkennt, welche Entscheidungen und Ressourcen benötigt werden; die Fachverantwortlichen erhalten konkrete Aufgaben.

ISO 50001 einführen oder weiterentwickeln

Sie möchten ein Energiemanagementsystem aufbauen oder ein bestehendes verbessern. Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche Abläufe bereits geeignet sind und was ergänzt werden muss. Beispielsweise können vorhandene Audit- und Maßnahmenprozesse aus dem Qualitätsmanagement genutzt und um energiespezifische Inhalte erweitert werden.

Ihr Nutzen: Sie können den Aufbau auf vorhandene Strukturen stützen. Ein abgestimmter Maßnahmenplan zeigt, welche Ergänzungen erforderlich sind, wer sie übernimmt und welche Ressourcen dafür benötigt werden.

Energieverbrauch verstehen und bewerten

Verbrauchsdaten liegen vor, doch die Ursachen für Veränderungen bleiben unklar. Ist der Stromverbrauch beispielsweise wegen höherer Produktionsmengen gestiegen oder wird tatsächlich weniger effizient gearbeitet? Dr. Krömer klärt mit Ihren Verantwortlichen, welche Daten und betrieblichen Einflussgrößen für die Bewertung benötigt werden und wie diese zuverlässig erfasst und ausgewertet werden.

Ihr Nutzen: Sie können Verbrauchsentwicklungen besser einordnen und erkennen, wo vertiefte Untersuchungen sinnvoll sind. Die Geschäftsleitung erhält eine nachvollziehbare Grundlage, um Verbesserungsmaßnahmen zu beauftragen und deren Wirkung zu bewerten.

Maßnahmen und Investitionen priorisieren

Mehrere Maßnahmen versprechen Energieeinsparungen, doch Budget und Umsetzungskapazitäten sind begrenzt. Soll beispielsweise zuerst die Druckluftversorgung verbessert oder eine ältere Anlage ersetzt werden? Dr. Krömer führt mit Technik, Produktion und Controlling die verfügbaren Bewertungen zu Einsparpotenzial, Kosten, betrieblichen Auswirkungen und erforderlichen Umsetzungsterminen zusammen. Fehlende Entscheidungsgrundlagen werden gezielt benannt.

Ihr Nutzen: Die Geschäftsleitung kann Maßnahmen anhand nachvollziehbarer Kriterien vergleichen und über Reihenfolge, Budget und weitere Prüfungen entscheiden. Annahmen und Unsicherheiten bleiben dabei sichtbar.

Energiemanagement über mehrere Standorte koordinieren

Mehrere Standorte erfassen ihre Energiedaten unterschiedlich, während die Zentrale Maßnahmen und Investitionen übergreifend planen soll. Dr. Krömer klärt mit den Verantwortlichen, welche Daten nach gemeinsamen Regeln erhoben werden, wie Verbräuche den Standorten und Gesellschaften zugeordnet werden und wer Ergebnisse bewertet. Standortbezogene Besonderheiten bleiben berücksichtigt.

Ihr Nutzen: Die Geschäftsleitung erhält eine zusammengeführte Übersicht über Verbrauch, Handlungsbedarf und Maßnahmen. Die Standorte wissen, welche Informationen sie liefern und welche Aufgaben sie vor Ort übernehmen.

Nachweise für Audits und Entlastungen vorbereiten

Ein Audit steht bevor, ein Kunde fordert Nachweise oder für eine energiebezogene Entlastung müssen Unterlagen zusammengestellt werden. Verbrauchsdaten, Maßnahmenberichte und Freigaben liegen jedoch in unterschiedlichen Bereichen. Dr. Krömer gleicht mit Ihren Verantwortlichen die vorhandenen Unterlagen mit den benötigten Nachweisen ab und klärt, wer fehlende Informationen bis wann bereitstellt.

Ihr Nutzen: Sie erkennen frühzeitig, welche Nachweise fehlen und welche Schritte noch erforderlich sind. Ihre Verantwortlichen können die Vorbereitung gezielt organisieren und kurzfristige Sucharbeit vor Abgabe- oder Auditterminen reduzieren.

Managementperspektive

Energiedaten und Anforderungen für Entscheidungen aufbereiten

Welche Maßnahmen haben Vorrang, welches Budget wird benötigt und wer übernimmt die Umsetzung? Dr. Krömer erarbeitet mit Ihren Verantwortlichen die dafür benötigten Bewertungen und führt Verbrauchsdaten, betriebliche Anforderungen und Maßnahmenvorschläge zusammen.

Beispiel: Für den Ersatz eines Kompressors liegen zwei Angebote vor. Dr. Krömer stimmt mit Technik, Einkauf und Controlling ab, welche Angaben zu Druckluftbedarf, Betriebsstunden, Energieverbrauch und Kosten für einen belastbaren Vergleich benötigt werden, und führt die vorhandenen Bewertungen zusammen. Die Geschäftsleitung erhält einen Vergleich der Anschaffungskosten und der erwarteten Betriebskosten. Fehlende Angaben und Annahmen bleiben sichtbar.

Geeignete vorhandene Abläufe für Investitionsfreigaben und Maßnahmenverfolgung werden genutzt und gezielt ergänzt. Für beschlossene Maßnahmen wird festgelegt, wer sie umsetzt und wie die energetische Wirkung anschließend bewertet wird. Die beteiligten Mitarbeitenden wissen, welche Aufgaben und Daten sie dafür übernehmen.

Energieaufgaben über vorhandene Entscheidungswege steuern

Dr. Krömer bindet Energieaufgaben in geeignete bestehende Abläufe ein. Die Geschäftsleitung gibt beispielsweise das Budget für eine Maßnahme über den vorhandenen Freigabeprozess frei. Zuständigkeiten, Termine und Fortschritte werden im gemeinsamen Maßnahmenplan verfolgt. Ergänzt werden die benötigten Verbrauchsdaten, Kennzahlen und Nachweise zur Erfolgskontrolle.

Die Geschäftsleitung erkennt, welche Mittel benötigt werden, wer die Umsetzung verantwortet und ob die erwartete Verbesserung erreicht wird. Mitarbeitende nutzen vertraute Abläufe und wissen, welche zusätzlichen Aufgaben sie übernehmen. Fehlende Regelungen werden gezielt ergänzt.

01

Anforderungen und Termine
Welche Anforderungen gelten für unser Unternehmen und unsere Standorte? Was müssen wir bis wann umsetzen oder nachweisen?

02

Zuständigkeiten und Kapazitäten
Wer liefert die Daten, wer bewertet sie und wer setzt Maßnahmen um? Welche Entscheidungen, Arbeitszeiten und Budgets müssen dafür freigegeben werden?

03

Verbrauch und Ursachen
Warum hat sich der Energieverbrauch verändert? Liegt es beispielsweise an Produktionsmenge, Produktmix oder Betriebszeiten, oder hat sich die Energieeffizienz verändert?

04

Maßnahmen und Investitionen
Welche Maßnahme soll zuerst umgesetzt werden? Welche Einsparungen, Kosten, Ausfallrisiken und Produktionsunterbrechungen sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen?

05

Ergebnisse und Nachweise
Wurde die beschlossene Maßnahme umgesetzt und ihre Wirkung überprüft? Welche Daten, Bewertungen und Freigaben liegen vor und was fehlt noch für anstehende Prüfungen?

Drei Leistungsbereiche

Anforderungen klären, ISO 50001 umsetzen und Energieeinsatz verbessern

Dr. Krömer klärt mit Ihren Verantwortlichen die relevanten Energieanforderungen, baut ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 auf oder entwickelt es weiter. Er wertet Verbrauchs- und Betriebsdaten mit den zuständigen Bereichen aus und bereitet Maßnahmen für Entscheidungen über Prioritäten und Investitionen auf.

Beispiel: Der Stromverbrauch steigt, obwohl die Produktionsmenge gleich bleibt. Dr. Krömer untersucht mit Produktion und Technik die verfügbaren Daten und mögliche Einflussgrößen, etwa veränderte Betriebszeiten oder einen anderen Produktmix. Daraus wird erkennbar, welche Ursachen näher geprüft und welche Verbesserungen verfolgt werden sollten.

Sie können einzelne Aufgaben oder eine umfassendere Begleitung beauftragen. Vorab wird vereinbart, welche Ergebnisse Sie erhalten, welche Mitarbeit intern erforderlich ist und welcher Zeit- und Kostenrahmen gilt.

01 · Ausgangslage & Anforderungen
Anforderungen klären und Handlungsbedarf bewerten

Welche Energieanforderungen betreffen Ihr Unternehmen, was ist bereits erfüllt und wo müssen Sie handeln? Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen Unternehmensstruktur, Verbrauchsdaten, vorhandene Managementsysteme und Auditunterlagen. Gesetzliche Anforderungen sowie Vorgaben von Kunden und Konzern werden den betroffenen Bereichen und vorhandenen Nachweisen zugeordnet.

Beispiel: Ihr Unternehmen möchte eine energiebezogene Entlastung nutzen. Verbrauchsdaten liegen vor, doch es ist ungeklärt, welche zusätzlichen System- oder Maßnahmennachweise benötigt werden. Dr. Krömer gleicht die vorhandenen Grundlagen mit den Anforderungen ab und klärt mit Energieverantwortlichen und Controlling, welche Unterlagen, Bewertungen und weiteren Fachbeiträge fehlen.

Ihr Ergebnis: Eine bewertete Ausgangslage mit konkreten Lücken, relevanten Fristen und priorisierten nächsten Schritten. Die Geschäftsleitung kann gezielt Prüfungen und Maßnahmen beauftragen und Ressourcen bereitstellen. Ihre Fachverantwortlichen wissen, welche Informationen und Nachweise sie dafür liefern müssen.

Normbezug: ISO 50001, Abschnitt 4.2 – Anforderungen interessierter Parteien sowie rechtliche und andere Anforderungen; ergänzende Umsetzungshinweise in ISO 50004, Abschnitt 4.2.

02 · ISO 50001 & Integration
ISO 50001 aufbauen und im Betrieb verankern

Sie möchten ein Energiemanagementsystem einführen oder Ihr bestehendes System weiterentwickeln. Dr. Krömer erarbeitet mit Ihren Verantwortlichen die vereinbarten Prozesse für Energieplanung, Ziele, Maßnahmen und Wirksamkeitsbewertung. Geeignete Abläufe aus Betrieb, Einkauf und vorhandenen Managementsystemen werden genutzt; fehlende Regelungen werden aufgebaut.

Beispiel: Im Einkauf werden neue Anlagen bisher vor allem nach Anschaffungspreis und technischer Eignung ausgewählt. Dr. Krömer stimmt mit Technik, Einkauf und Controlling ab, wie Energieverbrauch und erwartete Nutzung in den Angebotsvergleich einfließen. Die Kriterien werden im Beschaffungsprozess verankert, damit sie auch bei künftigen Investitionen berücksichtigt werden.

Ihr Ergebnis: Abgestimmte und eingeführte Abläufe für den beauftragten Umfang – mit klaren Zuständigkeiten, erforderlichen Nachweisen und festgelegten Kontrollen. Die Geschäftsleitung kann Ziele und Ressourcen freigeben und Fortschritte bewerten. Die Fachbereiche wissen, wie sie Energieanforderungen bei ihren täglichen Aufgaben berücksichtigen.

Normbezug zum Beispiel: ISO 50001, Abschnitt 8.3 – Beschaffung; ergänzende Umsetzungshinweise in ISO 50004, Abschnitt 8.3.

03 · Energiedaten & Verbesserung
Verbrauch verstehen und Verbesserungen nachweisen

 

Dr. Krömer bewertet mit Ihren Verantwortlichen Energieverbrauch, wesentliche Energieeinsätze und betriebliche Einflussgrößen. Gemeinsam werden geeignete Kennzahlen und Vergleichsgrundlagen festgelegt, Verbesserungsmöglichkeiten bewertet und Maßnahmen vorbereitet. Datenlücken und notwendige weitere Untersuchungen werden sichtbar.

Beispiel: Nach einer Anpassung der Heizungsregelung sinkt der Gasverbrauch. Gleichzeitig war der Winter milder. Dr. Krömer untersucht mit den Verantwortlichen, wie Witterung und Nutzung den Verbrauch beeinflussen und beim Vergleich berücksichtigt werden müssen. So lässt sich beurteilen, welcher Anteil der Veränderung auf eine verbesserte Energieeffizienz zurückzuführen ist.

Ihr Ergebnis: Nachvollziehbare Bewertungen als Grundlage für Maßnahmen und Investitionen. Die Geschäftsleitung kann entscheiden, welche Verbesserungen weiterverfolgt werden. Die Fachverantwortlichen erhalten geeignete Kennzahlen und Vergleichsgrundlagen, um die Wirkung umgesetzter Maßnahmen zu überprüfen.

Normbezug: ISO 50001, insbesondere Abschnitte 6.3–6.6 zur energetischen Bewertung, zu Kennzahlen, Ausgangsbasen und Energiedatensammlung; ergänzende Umsetzungshinweise in ISO 50004.

Einzelne Energieaufgaben bearbeiten oder ISO 50001 umfassend umsetzen

Die drei Leistungsbereiche können einzeln oder miteinander verbunden beauftragt werden. Dr. Krömer führt jedes Mandat persönlich. Vor Beginn vereinbaren Sie mit ihm die konkrete Aufgabe, die erwarteten Ergebnisse, die erforderliche interne Mitwirkung sowie den Zeit- und Kostenrahmen.

Beispiel: Sie beauftragen zunächst die Bewertung der Verbrauchsentwicklung einer Produktionslinie. Dr. Krömer wertet mit Produktion und Technik die vorhandenen Verbrauchs- und Betriebsdaten aus. Sie erhalten eine nachvollziehbare Bewertung, geeignete Kennzahlen und eine Übersicht über Datenlücken und weiteren Untersuchungsbedarf. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und ob Sie dafür weitere Unterstützung beauftragen.

Auch der Aufbau oder die Weiterentwicklung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 kann vereinbart werden. Geeignete vorhandene Abläufe, etwa für Investitionsfreigaben, Audits und Maßnahmenverfolgung, werden eingebunden. Fehlende Prozesse und Zuständigkeiten werden gezielt ergänzt.

Rechts- und Betroffenheitsnavigator

Welche Energieanforderungen sind für Ihr Unternehmen tatsächlich relevant?

Für die Einordnung sind je nach Regelung Unternehmensstruktur, Energieverbrauch, Tätigkeit und Standorte maßgeblich. Der folgende Überblick hilft Ihnen, mögliche Pflichten und Voraussetzungen für energiebezogene Entlastungen einzuordnen.

Beispiel: Ein weiterer Standort kommt hinzu oder Sie möchten eine Entlastung nutzen. Dann ist zu klären, welche Verbrauchsdaten zusammenzuführen sind, welche Anforderungen gelten und welche Fristen und Nachweise berücksichtigt werden müssen.

Dr. Krömer klärt mit Ihren Verantwortlichen den konkreten Handlungsbedarf. Die Geschäftsleitung erkennt, welche Prüfungen, Maßnahmen und Ressourcen erforderlich sind. Die Fachverantwortlichen wissen, welche Daten und Unterlagen sie dafür bereitstellen müssen.

WER?

Unternehmen, Gesellschaften, Standorte, KMU-Status und wirtschaftliche Tätigkeit

WIE VIEL?

Energieverbrauch, Energieträger, relevante Schwellenwerte und Betrachtungszeiträume

WOFÜR?

Managementsystem, Audit, Maßnahmen, Abwärme, wirtschaftliche Entlastungen sowie Anforderungen an Gebäude und Anlagen

WELCHER NACHWEIS?

Welche Nachweise erforderlich sind, wer sie verantwortet und bis wann sie vorliegen müssen

15-SEKUNDEN-ORIENTIERUNG

Fünf Entscheidungsfelder statt einer Gesetzesliste

Rechtsstand: 19.08.2026

KMU ist mehr als die Beschäftigtenzahl

Partner- und verbundene Unternehmen können einzubeziehen sein. Unter 250 Beschäftigte bedeutet nicht automatisch KMU.

Konzernstatus und Verbrauchsgrenze getrennt prüfen

Die KMU-Einstufung und die Verbrauchsabgrenzung einer konkreten Regelung folgen nicht zwingend derselben Logik.

Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Auslöser
Unternehmensverbrauch

Folge für die Steuerung
System · Pläne · Abwärme

Kernfrage
Was ist wann zu entscheiden und nachzuweisen?

Prüffrage
Welche System-, Maßnahmen-, Abwärme- oder Nachweispflichten entstehen aus unserem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch?

§ 8 · Energie- oder Umweltmanagementsystem

Auslöser / Schwelle
Mehr als 7,5 GWh durchschnittlicher jährlicher Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

Frist
Bei neu eintretender Betroffenheit grundsätzlich 20 Monate.

System
Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten und betreiben.

Systemabdeckung
BAFA-Vollzugshinweis: Nach aktueller BAFA-Praxis muss das vollständig eingerichtete System mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs des verpflichteten Unternehmens abdecken; die Abdeckung ist mit der Zertifizierungs- bzw. Umweltgutachterstelle abzustimmen.

Verantwortung
Rahmen, Ressourcen, Datenbasis und Verantwortlichkeiten festlegen und in die bestehenden Führungs- und Managementprozesse integrieren.

Risiko
Bei fehlender oder verspäteter Umsetzung bestehen Bußgeld- und Compliance-Risiken.

§ 9 · Umsetzungspläne

Auslöser / Schwelle
Mehr als 2,5 GWh durchschnittlicher jährlicher Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

Frist
Konkrete, durchführbare Umsetzungspläne spätestens binnen drei Jahren erstellen und veröffentlichen.

Inhalt
Alle wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen aus Audit, ISO 50001 oder EMAS betrachten.

Wirtschaftlichkeit
Bewertung nach DIN EN 17463 anhand der jeweils geltenden gesetzlichen Kriterien; Entscheidungsannahmen nachvollziehbar dokumentieren.

Bestätigung / Veröffentlichung
Plan vor Veröffentlichung durch eine berechtigte Stelle bestätigen lassen; Nachweisweg und Aktualisierung organisieren.

Folge für die Steuerung
Maßnahmen priorisieren, Verantwortliche und Budgets zuordnen sowie Status, Entscheidung und Begründung steuerbar halten.

§§ 16/17 · Abwärme

Auslöser / Ausnahmegrenze
§ 16 betrifft die im Unternehmen entstehende bzw. anfallende Abwärme; § 17 die im Unternehmen anfallende unmittelbare Abwärme. Unternehmen mit durchschnittlich höchstens 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre sind von den zentralen Pflichten ausgenommen.

§ 16 · Vermeidung / Verwendung
Entstehende oder anfallende Abwärme nach Maßgabe des Gesetzes vermeiden, reduzieren und verwenden, soweit möglich und zumutbar.

§ 17 · Plattformdaten
Informationen zur im Unternehmen anfallenden unmittelbaren Abwärme nach geltender Rechtslage jährlich und bei Änderungen bereitstellen.

Verantwortung
Produktion, Instandhaltung, Genehmigungsmanagement, Energiemanagement und Controlling gemeinsam einbinden.

Anlagenbezug
Spezifische anlagenrechtliche Vorgaben können vorrangig oder zusätzlich gelten; Ausnahmen nicht pauschal unterstellen.

Risiko / Nachweis
Datenqualität, technische und wirtschaftliche Bewertung, Zuständigkeit und Meldelogik müssen nachvollziehbar organisiert sein.

Auslöser
Nicht-KMU-Status

Folge für die Steuerung
Audit oder anerkannte Befreiung

Kernfrage
Welcher Rechtsträger muss wann erklären?

Prüffrage
Ist der konkrete Rechtsträger ein Nicht-KMU, besteht eine Befreiung und sind Audit, Erklärung und Stichprobennachweis fristgerecht organisiert?

Betroffenheit
Grundsätzlich Unternehmen, die nicht als KMU im Sinne der EU-Empfehlung gelten. Verflechtungen und wirtschaftliche Tätigkeit gesondert prüfen.

Frist / Rhythmus
Erstaudit bei neuem Nicht-KMU-Status grundsätzlich binnen 20 Monaten; danach mindestens alle vier Jahre.

Audit oder Befreiung
Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder Befreiung durch ein entsprechend eingerichtetes ISO-50001-EnMS bzw. EMAS.

Vereinfachte Regelung
Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum gilt die gesetzliche Vereinfachung nach § 8 Absatz 4.

Erklärung / Nachweis
Gesetzlich erforderliche Angaben spätestens zwei Monate nach dem Audit beziehungsweise der relevanten Feststellung elektronisch an das BAFA übermitteln; Unterlagen für Stichproben vorhalten.

Wichtige Abgrenzung
Ein Energieaudit ersetzt eine gegebenenfalls bestehende Pflicht zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach § 8 EnEfG nicht.

Auslöser
Art. 11 · 85 TJ / 10 TJ

Folge für die Steuerung
Nationale Umsetzung beobachten

Kernfrage
Was ist EU-Ziel – was gilt heute in Deutschland?

Prüffrage
Welche EU-Systematik muss Deutschland umsetzen und welche deutschen Pflichten gelten bis dahin tatsächlich für unser Unternehmen?

Art. 11 · System
Die Mitgliedstaaten müssen für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 85 TJ Jahresenergieverbrauch der vorangegangenen drei Jahre ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vorsehen.

EU-Zeitpunkt System
Art. 11 nennt den 11.10.2027 als spätesten Zeitpunkt für das System. Das ist im deutschen Unternehmenskontext von der nationalen Umsetzung zu trennen.

Art. 11 · Audit
Bei durchschnittlich mehr als 10 TJ ohne Energiemanagementsystem sieht die Richtlinie Energieaudits, Folgeaudits und einen konkreten Maßnahmenplan vor.

EU-Zeitpunkt Audit
Art. 11 nennt den 11.10.2026 für das erste Audit und anschließend mindestens einen Vierjahresrhythmus.

Rechtsstatus Deutschland
Für deutsche Unternehmen ist bis zur vollständigen nationalen Umsetzung das geltende deutsche Recht maßgeblich.

Folge für die Steuerung
Aktuelle Pflichten erfüllen und zugleich Daten, Prozesse und Investitionslogik so aufstellen, dass Änderungen ohne Parallelprojekt aufgenommen werden können.

Gesetzgebungsvorhaben – nicht in Kraft

Stand 19.08.2026
Das deutsche EED-Umsetzungsgesetz befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren; der erste Durchgang im Bundesrat ist abgeschlossen.

Vorgesehene Änderungen
Vorgesehen sind insbesondere eine verbrauchsbasierte EDL-G-Auditpflicht ab mehr als 2,77 GWh, eine EnEfG-Systempflicht ab mehr als 23,6 GWh sowie eine grundlegende Neuordnung der Umsetzungsplan- und Abwärmeregeln.

Wichtig
Die Werte 2,77 GWh und 23,6 GWh sind keine geltenden deutschen Schwellenwerte. Bis zu einer Verkündung gelten die derzeitigen Regelungen des EnEfG und EDL-G.

Auslöser
Branche · Produkt · Brennstoff · Abnahmestelle

Folge für die Steuerung
Wirtschaftlichen Vorteil, Gegenleistungen und Nachweise zusammenführen

Kernfrage
Welche Entlastung ist für unser Unternehmen wirtschaftlich relevant?

Prüffrage
Welche Voraussetzungen, Gegenleistungen, Managementsysteme, Nachweise und Fristen gelten im konkreten Fall?

EnFG / Besondere Ausgleichsregelung

Auslöser
Branche · Abnahmestelle · Stromverbrauch · Antrag

Voraussetzungen
Bei einschlägigen Branchen kann die Begrenzung an einer Abnahmestelle unter anderem mehr als 1 GWh selbst verbrauchten umlagepflichtigen Strom, ein Energiemanagementsystem und eine der gesetzlich vorgesehenen ökologischen Gegenleistungen voraussetzen.

Prüffrage
Ist der wirtschaftliche Vorteil relevant und welche Gegenleistungen und Nachweise müssen wir dafür steuern?

Relevante Stelle
BAFA · Einzelfall und Antragsfrist prüfen

Carbon-Leakage-Kompensation nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

Betroffenheit
Sektor, Produkte, Brennstoffe und beihilfefähige Belastung nach BECV prüfen.

Systemnachweis
Grundsätzlich zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS; unter der maßgeblichen Verbrauchsgrenze können gesetzliche Alternativen greifen.

Gegenleistungen
Klimaschutzmaßnahmen, Investitionsanteile und Wirtschaftlichkeitsnachweise separat steuern.

Nachweis
System, identifizierte Maßnahmen, Investitionen und elektronische Antragstellung konsistent belegen.

Frist
Jahresbezogene DEHSt-Ausschlussfrist im internen Pflichtenregister führen; nicht erst im Antragsmonat.

Zuständige Stelle
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt); jeweils aktuelle Leitfäden und Formulare verwenden.

Strompreiskompensation – indirekte CO₂-Kosten aus dem EU-Emissionshandel

Auslöser
Beihilfefähiger Sektor oder Produkt · stromintensive Produktion · indirekte CO₂-Kosten

Einordnung
Die Strompreiskompensation gleicht einen Teil indirekter CO₂-Kosten aus, die durch den europäischen Emissionshandel im Strompreis entstehen. Sie ist keine EEG-Umlagenkompensation.

Prüfung
Beihilfefähigkeit, Stromverbrauch der relevanten Produktionsprozesse, indirekte CO₂-Kosten, ökologische Gegenleistungen und erforderliche Nachweise gemeinsam betrachten.

Prüffrage
Sind unsere Produkte und Prozesse beihilfefähig und welche ökologischen Gegenleistungen und Nachweise sind für die Antragstellung erforderlich?

Folge für die Steuerung
Stromverbrauch, Beihilfefähigkeit, Gegenleistungen, Nachweise und Antragstermine mit klaren Verantwortlichkeiten zusammenführen.

Zuständige Stelle
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt); aktuelle Billigkeitsrichtlinie zur Strompreiskompensation und Verfahrensfrist prüfen.

Stromsteuergesetz (StromStG) / Energiesteuergesetz (EnergieStG)

Auslöser
Tätigkeit · Energieträger · konkrete Verwendung / Prozess

Einordnung
Entlastungs- und Befreiungstatbestände hängen von der konkreten Energieverwendung und weiteren Voraussetzungen ab. Ein Energiemanagementsystem begründet nicht automatisch einen steuerlichen Anspruch.

Prüffrage
Welcher konkrete Entlastungstatbestand ist wirtschaftlich relevant – und welche Nachweise müssen gegenüber dem Zoll verfügbar sein?

Folge für die Steuerung
Energieverwendung, mögliche Entlastung, erforderliche Nachweise, Verantwortlichkeiten und Fristen gemeinsam im Blick behalten.

Zuständige Stelle
Zoll / zuständiges Hauptzollamt · steuerliche Detailprüfung separat.

Auslöser
Gebäude · Modernisierung · Anlage

Folge für die Steuerung
Investition und Genehmigung

Kernfrage
Welche Fachpflicht gilt zusätzlich?

Prüffrage
Welche gebäude-, anlagen- oder genehmigungsbezogenen Anforderungen beeinflussen Investition, Betrieb, Modernisierung und Nachweis zusätzlich zum Energiemanagement?

Gebäude & Modernisierung

Einordnung
Gebäude-, Heizungs-, Automations-, Klima-/Lüftungs- und Modernisierungsanforderungen folgen eigenen Tatbeständen.

Prüffrage
Welche Anforderungen gelten für den konkreten Standort und die geplante Investition?

Abgrenzung
Ein Energiemanagementsystem unterstützt die betriebliche Steuerung, ersetzt diese gebäudebezogenen Pflichten aber nicht.

Wärmeplanung & Standortstrategie

Einordnung
Kommunale Wärmeplanung, Netzentwicklung und industrielle Abwärme können Standort-, Versorgungs- und Investitionsentscheidungen berühren.

Abgrenzung
Bundes-, Landes- und Kommunalebene sind auseinanderzuhalten.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) / Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)

Einordnung
Genehmigungs- und Betreiberanforderungen sind anlagenbezogen.

Abgrenzung
Energiemanagement kann Daten, Maßnahmen und Nachweise unterstützen, ersetzt aber keine Genehmigung oder Betreiberpflicht.

Industrieemissionsrichtlinie (IED) / Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)

Einordnung
Anforderungen aus der Industrieemissionsrichtlinie und den BVT-Schlussfolgerungen sind sektor- und anlagenbezogen.

Abgrenzung
Sie werden nur bei konkreter Betroffenheit in das Steuerungsmodell eingebunden. Pauschale Aussagen zu den besten verfügbaren Techniken wären unzutreffend.

Beratungslogik

Vom Sachverhalt zur steuerbaren Umsetzung

Methode – kein Normdokument

01

Unternehmen & Verbrauch

02

Betroffenheit & Frist

03

Entscheidung & Verantwortung

04

Umsetzung & Investition

05

Nachweis & Review

Der Navigator dient der Managementorientierung. Er ersetzt weder ein unternehmensspezifisches Rechtskataster noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Konkrete Betroffenheit, Fristen und Nachweispflichten sind im Einzelfall anhand der jeweils geltenden amtlichen Quellen zu prüfen.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

EnEfG – geltender Gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/

BAFA – Merkblatt zum EnEfG
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_merkblatt_energieefffizienzgesetz.pdf

EDL-G – geltender Gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/

EED – konsolidierte Fassung 05.08.2026
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023L1791-20260805

DIP – EED-Umsetzungsgesetz, Vorgang 336643
https://dip.bundestag.de/vorgang/vorgang/336643

EnFG – geltender Gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/

BAFA – Besondere Ausgleichsregelung
https://www.bafa.de/DE/Energie/Besondere_Ausgleichsregelung/besondere_ausgleichsregelung_node.html

BECV – geltender Verordnungstext
https://www.gesetze-im-internet.de/becv_2021/

DEHSt – BEHG Carbon Leakage
https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Carbon-Leakage/carbon-leakage_node.html

DEHSt – Strompreiskompensation
https://www.dehst.de/DE/Themen/SPK/SPK-Antrag/spk-antrag_node.html

Gebäudemodernisierungsrecht – geltender Gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

DIN Media – Status DIN EN ISO 50001
https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-iso-50001/289820323

Integriertes Steuerungsmodell

Energiemanagement mit Einkauf, Betrieb und Unternehmensführung verbinden

Dr. Krömer erarbeitet mit Ihren Verantwortlichen, welche Aufgaben des Energiemanagements in vorhandene Abläufe eingebunden werden können und welche fachlichen Ergänzungen erforderlich sind. Gemeinsam genutzt werden beispielsweise Investitionsfreigaben, Maßnahmenverfolgung und interne Audits. Energetische Bewertungen, Kennzahlen und die dafür benötigten Verbrauchs- und Betriebsdaten werden gezielt ergänzt.

Beispiel: Eine Produktionsanlage verbraucht auch außerhalb der Fertigungszeiten Energie. Dr. Krömer klärt mit Produktion und Instandhaltung geeignete Betriebs- und Abschaltregeln sowie die benötigten Daten zur Erfolgskontrolle. Aufgaben und Termine werden im vorhandenen Maßnahmenplan verfolgt. Erforderliche Investitionen durchlaufen die betriebliche Budgetfreigabe.

Die Geschäftsleitung erhält eine Grundlage für Entscheidungen über Prioritäten und Ressourcen. Mitarbeitende wissen, welche Betriebsregeln gelten, wer Ausnahmen entscheidet und wie die Wirkung überprüft wird.

Normgrundlage

Grundlage ist DIN EN ISO 50001:2018-12 einschließlich der Änderung A1:2024-12. Ergänzende Hinweise zur Umsetzung liefert ISO 50004.

Die Klimawandel-Ergänzung verlangt, zu bestimmen, ob der Klimawandel für das Managementsystem relevant ist. Sie weist außerdem darauf hin, dass relevante interessierte Parteien klimabezogene Anforderungen haben können. Daraus entsteht allein keine allgemeine Pflicht zur Treibhausgasbilanzierung über Scope 1, 2 und 3.

Aufgaben, Zuständigkeiten und Nachweise im Überblick

Dr. Krömer erarbeitet mit Ihren Verantwortlichen eine Übersicht der offenen Aufgaben: Was ist zu erledigen, wer übernimmt es, bis wann soll es abgeschlossen sein und welcher Nachweis wird benötigt? Vorhandene Maßnahmenlisten und Dokumentationssysteme werden dafür genutzt und bei Bedarf ergänzt.

Beispiel: Für die Bewertung einer Effizienzmaßnahme fehlen noch Betriebsstunden und Verbrauchsdaten. In der Übersicht wird festgehalten, wer diese Informationen bereitstellt, wer die Auswertung übernimmt und wann das Ergebnis für die Investitionsentscheidung vorliegen soll.

Die Geschäftsleitung erkennt, wo Entscheidungen oder zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Mitarbeitende können ihre Aufgaben und Zuarbeiten abstimmen und benötigte Unterlagen gezielt bereitstellen.

Dr. Krömer stimmt Aufbau und Umfang der Übersichten auf Ihre betrieblichen Abläufe ab, damit Ihre Verantwortlichen Aufgaben, Termine und Nachweise im Tagesgeschäft zuverlässig verfolgen können.

Gemeinsame Managementprozesse
Vorhandene Abläufe nutzen und gezielt ergänzen

Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche vorhandenen Führungs-, Betriebs- und Managementprozesse für das Energiemanagement geeignet sind. Energiebezogene Aufgaben werden darin verankert; fehlende Abläufe und Zuständigkeiten werden ergänzt.

  • Anforderungen: Energiebezogene Pflichten und Kundenanforderungen den betroffenen Prozessen und Verantwortlichen zuordnen.
  • Verantwortung und Kompetenz: Festlegen, wer Verbrauchsdaten bewertet, Maßnahmen umsetzt und welche Kenntnisse dafür benötigt werden.
  • Ziele und Ressourcen: Energieziele und Maßnahmen mit der betrieblichen Planung und den Budgetentscheidungen abstimmen.
  • Dokumentation: Energiedaten, Bewertungen und Nachweise in die vorhandene Dokumentenlenkung einbinden.
  • Überprüfung und Verbesserung: Energiethemen in interne Audits, Korrekturmaßnahmen und die Managementbewertung aufnehmen.

Beispiel: Eine gemeinsame Maßnahmenliste wird bereits für Qualität und Instandhaltung genutzt. Dr. Krömer ergänzt mit den Verantwortlichen die Energieziele, erwarteten Verbesserungen und erforderlichen Erfolgskontrollen. Die Geschäftsleitung kann offene Maßnahmen und Ressourcenbedarfe gemeinsam bewerten. Mitarbeitende nutzen einen vertrauten Ablauf für Bearbeitung und Rückmeldung.

1

Energetische Bewertung

Wesentliche Energieeinsätze und Verbesserungsmöglichkeiten erkennen

Dr. Krömer analysiert mit Produktion und Technik die vorhandenen Verbrauchs- und Betriebsdaten. Er erarbeitet mit ihnen, welche Anlagen und Prozesse besondere Bedeutung für den Energieverbrauch haben, welche Einflussgrößen zu berücksichtigen sind und wo Verbesserungen näher untersucht werden sollten.

Beispiel: Die Druckluftversorgung benötigt auch an produktionsfreien Tagen viel Strom. Verbrauchsverlauf, Betriebszeiten und Druckniveau werden ausgewertet, um möglichen Ursachen wie Leckagen oder unnötigem Anlagenbetrieb nachzugehen.

Ihr Ergebnis: Eine begründete Auswahl der Energieeinsätze und Verbesserungsmöglichkeiten, die vorrangig bearbeitet werden sollten – einschließlich fehlender Daten und erforderlicher weiterer Untersuchungen.

2

Energieleistungskennzahlen und Ausgangsbasis

Verbrauchsentwicklungen unter vergleichbaren Bedingungen bewerten

Dr. Krömer legt mit Ihren Verantwortlichen geeignete Kennzahlen und eine energetische Ausgangsbasis als Vergleichsgrundlage fest. Dabei wird berücksichtigt, welche betrieblichen Einflussgrößen den Verbrauch wesentlich verändern.

Beispiel: Nach einer Prozessanpassung sinkt der Energieverbrauch je produziertem Stück. Gleichzeitig hat sich der Produktmix verändert. Dr. Krömer untersucht mit Produktion und Controlling, wie diese Veränderung beim Vergleich berücksichtigt werden muss, damit die Wirkung der Maßnahme nachvollziehbar bewertet werden kann.

Ihr Ergebnis: Geeignete Kennzahlen und Vergleichsgrundlagen für die Erfolgskontrolle. Die Geschäftsleitung kann Fortschritte besser beurteilen; Fachverantwortliche erkennen Abweichungen und können deren Ursachen gezielt untersuchen.

 

3

Energiedaten und Messkonzept

Die benötigten Daten gezielt und zuverlässig erfassen

Dr. Krömer klärt mit Technik und Energieverantwortlichen, welche Daten für Verbrauchsbewertungen und Maßnahmenentscheidungen benötigt werden. Gemeinsam werden Datenquellen, Erfassungsintervalle, Zuständigkeiten und Prüfungen der Datenqualität festgelegt.

Beispiel: Die monatliche Stromrechnung zeigt den Gesamtverbrauch, aber nicht den Verbrauch einer Produktionslinie außerhalb der Betriebszeiten. Es wird geprüft, ob vorhandene Zählerdaten ausreichen oder eine zeitlich begrenzte Messung zusätzliche Erkenntnisse liefern kann.

Ihr Ergebnis: Ein abgestimmter Plan für Datenerfassung und Auswertung. Die Geschäftsleitung kann über notwendige Messtechnik entscheiden. Mitarbeitende wissen, welche Daten sie wann erfassen und prüfen müssen.

 

4

Betriebliche Steuerung und Verbesserung

Energieanforderungen in Betrieb, Planung und Beschaffung verankern

Dr. Krömer erarbeitet mit Produktion, Technik, Einkauf und Controlling geeignete Betriebskriterien sowie energiebezogene Vorgaben für neue oder veränderte Anlagen. Für Verbesserungsmaßnahmen werden Verantwortlichkeiten und die Überprüfung der Wirkung festgelegt.

Beispiel: Eine neue Kühlanlage wird geplant. Gemeinsam werden der tatsächliche Kühlbedarf, erforderliche Temperaturen und Betriebszeiten geklärt. Diese Angaben fließen in die Auslegung und den Angebotsvergleich ein. Für den späteren Betrieb werden Einstellungen und Kontrollen vereinbart.

Ihr Ergebnis: Nachvollziehbare Kriterien für Planung und Beschaffung sowie klare Vorgaben für den Betrieb. Die Geschäftsleitung kann Investitionen anhand des betrieblichen Bedarfs bewerten. Mitarbeitende erhalten konkrete Einstellungen und Prüfschritte für den Alltag.

 

Praxisfall · IMS-Integration · Fertigungsunternehmen

ISO 50001 und weitere Anforderungen in einer gemeinsamen Unternehmenssteuerung verbinden

In einem mittelständischen Fertigungsunternehmen mit rund 450 Mitarbeitenden wurden ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 sowie relevante Anforderungen aus Datenschutz und Nachhaltigkeit in die vorhandenen Managementstrukturen eingebunden. Das Qualitätsmanagement nach ISO 9001 bildete die Ausgangsbasis.

Ausgangslage

Die zusätzlichen Anforderungen an Umwelt, Arbeitsschutz und Energie sowie aus Datenschutz und Nachhaltigkeit sollten in die bestehenden betrieblichen Abläufe integriert werden. Dafür musste geklärt werden, welche Prozesse gemeinsam genutzt werden konnten und welche fachlichen Ergänzungen erforderlich waren.

Beitrag von Dr. Krömer

Bestehende Prozesse und Schnittstellen analysieren
Dr. Krömer analysierte die vorhandenen Abläufe und Verantwortlichkeiten auf Basis des bestehenden Qualitätsmanagements nach ISO 9001. Er arbeitete heraus, welche Prozesse für Umwelt, Arbeitsschutz und Energie sowie relevante Datenschutz- und Nachhaltigkeitsanforderungen gemeinsam genutzt werden konnten und wo Ergänzungen erforderlich waren.

Gemeinsame Managementprozesse zusammenführen
Mit den Verantwortlichen führte Dr. Krömer die übergreifenden Abläufe für Führung, Maßnahmenverfolgung, interne Audits, Managementbewertung und Nachweise zusammen. Beispielsweise wurden Maßnahmen aus den unterschiedlichen Themenbereichen über einen gemeinsamen Prozess verfolgt.

Fachliche Anforderungen und Zuständigkeiten zuordnen
Dr. Krömer ordnete die spezifischen Anforderungen den jeweiligen Prozessen und Verantwortlichen zu. Damit wurde nachvollziehbar, welche Aufgaben gemeinsam bearbeitet werden konnten und welche fachlichen Bewertungen und Nachweise gesondert erforderlich blieben.

Ergebnis für das Unternehmen

Gemeinsame Steuerungs- und Nachweisstruktur
ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 sowie relevante Anforderungen aus Datenschutz und Nachhaltigkeit wurden in einer gemeinsamen Steuerungs- und Nachweisstruktur zusammengeführt.

Weniger Doppelarbeit und klarere Verantwortlichkeiten
Doppelarbeit wurde reduziert, Verantwortlichkeiten wurden klarer und Maßnahmen, Entscheidungen und Nachweise ließen sich wirksamer steuern.

Grundlage für Veränderungen und Investitionen
Zugleich entstand eine belastbare Grundlage, um Veränderungen, Investitionen und Weiterentwicklungen schneller in bestehende Strukturen zu integrieren.

30 % weniger Aufwand für interne Prüfungen

Im konkreten Integrationsprojekt wurden Prüf- und Nachweisprozesse zusammengeführt. Das reduzierte Doppelarbeit und entlastete die beteiligten Verantwortlichen.

Projektbezogenes Ergebnis. Die Wirkung hängt von Ausgangslage und Integrationsumfang ab.

Schnittstellen der Unternehmenssteuerung

Energieentscheidungen mit Umwelt, Klimazielen und Betriebsanforderungen abstimmen

Energiemanagement verbindet Umwelt- und Klimamanagement mit Produktion, Technik, Einkauf und Controlling. Dr. Krömer klärt mit den beteiligten Verantwortlichen, welche Prozesse und Daten gemeinsam genutzt werden können, welche fachlichen Bewertungen zusätzlich erforderlich sind und wer sie übernimmt. So werden Energieziele, betriebliche Anforderungen und Investitionsentscheidungen aufeinander abgestimmt.

01 · Umweltmanagement & ISO 14001
Gemeinsame Prozesse nutzen, Energie- und Umweltwirkungen bewerten

Dr. Krömer verbindet geeignete Abläufe aus dem Umwelt- und Energiemanagement, beispielsweise für Ziele, Maßnahmen, interne Audits und Managementbewertungen. Dabei bleiben die jeweiligen Umwelt- und Energieanforderungen sowie ihre Nachweise eindeutig zugeordnet. Ein bestehendes Umweltmanagement nach EMAS wird entsprechend einbezogen.

Beispiel: Eine Kühlanlage soll weniger Wasser verbrauchen, benötigt dafür aber möglicherweise mehr Strom. Dr. Krömer führt mit Technik sowie Umwelt- und Energieverantwortlichen die Bewertungen zu Wasserbedarf, Energieverbrauch und Betriebskosten zusammen. Die abgestimmte Maßnahme wird über den gemeinsamen Maßnahmenprozess verfolgt.

Ihr Nutzen: Die Geschäftsleitung kann Zielkonflikte und Kosten vor der Freigabe bewerten. Die Verantwortlichen nutzen gemeinsame Abläufe und wissen, welche fachlichen Prüfungen jeweils erforderlich bleiben.

02 · Klimamanagement & Treibhausgasdaten
Verbrauchsdaten gemeinsam nutzen und nachvollziehbar auswerten

Dr. Krömer stimmt mit Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitsverantwortlichen ab, welche Verbrauchs- und Messdaten gemeinsam genutzt werden können. Er klärt Datenquellen, Zeiträume, Unternehmens- und Standortabgrenzungen sowie die Zuständigkeiten für Erfassung und Prüfung. Zusätzliche Angaben für die Treibhausgasbilanz werden gesondert zugeordnet.

Beispiel: Gasverbrauchsdaten eines Standorts werden sowohl für die energetische Bewertung als auch für die Treibhausgasbilanz benötigt. Die Verbrauchsdaten werden einmal abgestimmt bereitgestellt. Für die Effizienzbewertung werden etwa Witterung und Nutzung berücksichtigt; für die Emissionsberechnung werden passende Emissionsfaktoren benötigt.

Ihr Nutzen: Die Geschäftsleitung erhält nachvollziehbare Grundlagen für Energie- und Klimaziele. Mitarbeitende können dieselben geprüften Verbrauchsdaten für unterschiedliche Auswertungen verwenden und doppelte Erfassungen reduzieren.

Eine Bilanzierung von Scope 1 bis 3 ist nicht automatisch Bestandteil der ISO 50001

03 · Betrieb, Einkauf & Controlling
Betriebsbedarf, Energieverbrauch und Kosten zusammenführen

Dr. Krömer erarbeitet mit Produktion, Instandhaltung, Facility Management, Einkauf und Controlling die Grundlagen für Betriebs- und Investitionsentscheidungen. Dazu werden benötigte Leistung, Betriebszeiten, Verbrauchsdaten, Instandhaltungsbedarf und Kosten zusammengeführt. Fehlende Angaben und unterschiedliche Anforderungen der Bereiche werden geklärt.

Beispiel: Eine Lüftungsanlage läuft auch außerhalb der Nutzungszeiten. Facility Management und Produktion klären die erforderlichen Betriebszeiten und Luftmengen, die Technik prüft Regelungsmöglichkeiten. Dr. Krömer führt diese Ergebnisse mit den Kostenbewertungen zusammen. Falls eine Nachrüstung erforderlich ist, werden daraus Kriterien für die Beschaffung abgeleitet.

Ihr Nutzen: Die Geschäftsleitung kann entscheiden, ob eine betriebliche Anpassung ausreicht oder eine Investition weiter geprüft werden soll. Mitarbeitende erhalten abgestimmte Betriebsregeln und wissen, wer Einstellungen ändern und deren Wirkung kontrollieren darf.

Warum Dr. Krömer

Energiemanagement mit Unternehmenssteuerung, Industrieerfahrung und Umsetzungskompetenz

Dr. Krömer führt jedes Mandat persönlich. Mit Produktion, Technik und Controlling bewertet er Verbrauchsdaten und Maßnahmenvorschläge und bereitet Entscheidungen über Prioritäten, Budget und Umsetzung vor. Energiebezogene Aufgaben werden in geeignete vorhandene Abläufe eingebunden – beispielsweise in Investitionsfreigaben, Maßnahmenverfolgung und interne Audits.

Die Geschäftsleitung erkennt, welche Entscheidungen anstehen und welche Informationen noch fehlen. Die beteiligten Mitarbeitenden wissen, welche Daten sie bereitstellen, welche Aufgaben sie übernehmen und wie die Ergebnisse überprüft werden.

01 · Integrierte Unternehmenssteuerung
Qualitäts-, Umwelt- und Energieanforderungen gemeinsam steuern

Die Promotion zu integrierten Managementsystemen bildet die methodische Grundlage seiner Arbeit. Dr. Krömer erarbeitet mit Ihren Verantwortlichen, welche Anforderungen dieselben betrieblichen Prozesse betreffen. Er führt geeignete Abläufe für Entscheidungen, Maßnahmen und Nachweise zusammen und legt mit den Beteiligten fest, welche energiespezifischen Bewertungen ergänzt werden müssen.

Beispiel: Bei der Beschaffung einer Produktionsanlage müssen Produktqualität, Umweltwirkungen und Energieverbrauch berücksichtigt werden. Dr. Krömer führt mit Qualitätsmanagement, Umwelt- und Energieverantwortlichen sowie Einkauf die benötigten Kriterien und Bewertungen für die gemeinsame Investitionsfreigabe zusammen. Offene Fragen und Zielkonflikte werden vor der Entscheidung benannt.

Ihr Nutzen: Die Geschäftsleitung kann die Investition anhand abgestimmter Anforderungen bewerten. Fachverantwortliche wissen, welche Bewertung sie beitragen und wer offene Punkte klärt. Gemeinsame Angaben und Nachweise können mehrfach genutzt werden.

02 · Industrie- und Umsetzungserfahrung
Energieverbesserungen mit Produktion, Instandhaltung und Budget abstimmen

Ingenieurwissenschaftlicher Hintergrund, REFA und MBA verbinden sich mit mehr als 30 Jahren Industrie- und Beratungserfahrung. Dr. Krömer bewertet mit Produktion, Technik und Controlling, welche Voraussetzungen eine Energiemaßnahme im Betrieb benötigt. Neben Einsparpotenzial und Kosten berücksichtigt er Anlagenverfügbarkeit, Stillstandszeiten und den erforderlichen Personaleinsatz.

Beispiel: Eine Wärmerückgewinnung soll nachgerüstet werden. Der Einbau erfordert einen Anlagenstillstand und bindet die Instandhaltung. Dr. Krömer führt die technischen Bewertungen, erwarteten Einsparungen sowie Einbau- und Stillstandskosten zusammen. Mit den Verantwortlichen klärt er, ob die Arbeiten in ein geplantes Wartungsfenster passen und welche Vorbereitungen nötig sind.

Ihr Nutzen: Die Geschäftsleitung kann über Budget und Umsetzungszeitpunkt anhand der betrieblichen Auswirkungen entscheiden. Produktion und Instandhaltung können Personal, Stillstand und Wiederanlauf abgestimmt planen.

03 · Persönliche Mandatsführung
Dr. Krömer führt Ihr Mandat vom Erstgespräch bis zur vereinbarten Umsetzung

Dr. Bernhard Krömer bleibt Ihr direkter Ansprechpartner und führt die fachliche Bearbeitung persönlich. Er stimmt Ziele und Vorgehen mit der Geschäftsleitung ab, erarbeitet die vereinbarten Ergebnisse mit Ihren Verantwortlichen und verfolgt offene Fragen bis zur Klärung.

Beispiel: Während der Umsetzung fehlen Verbrauchsdaten, die für eine Maßnahmenentscheidung benötigt werden. Dr. Krömer klärt mit Technik und Energieverantwortlichen, wie die Daten beschafft werden können und welche Auswirkungen die Lücke auf Bewertung und Zeitplan hat. Er bereitet erforderliche Entscheidungen über zusätzliche Messungen oder eine Anpassung des Vorgehens für die Geschäftsleitung vor.

Ihr Nutzen: Ihr Ansprechpartner kennt die Ausgangslage, die getroffenen Vereinbarungen und den Bearbeitungsstand. Die Geschäftsleitung erhält konkrete Entscheidungsvorlagen. Mitarbeitende können fachliche Fragen und Umsetzungshindernisse direkt mit dem verantwortlichen Berater klären.

04 · System-, Audit- und Energiekompetenz
Energetische Verbesserungen bewerten und nachvollziehbar belegen

Dr. Krömer verbindet Managementsystem-, Audit- und Prozesskompetenz mit seiner Qualifikation als Energiemanagementbeauftragter (DGQ®). Mit Ihren Verantwortlichen erarbeitet er geeignete Kennzahlen und Vergleichsgrundlagen und prüft, ob Daten, Auswertung und dokumentierte Ergebnisse zusammenpassen. Die Erfolgskontrolle wird in die Maßnahmenverfolgung und die vorhandenen Auditprozesse eingebunden.

Beispiel: Nach einer Anpassung der Anlagensteuerung sinkt der Stromverbrauch. Gleichzeitig wurden weniger Betriebsstunden geleistet. Dr. Krömer untersucht mit Technik und Produktion, wie die veränderte Nutzung beim Vergleich berücksichtigt werden muss. Er hält die Bewertungsgrundlage, das Ergebnis und verbleibende Unsicherheiten nachvollziehbar fest.

Ihr Nutzen: Die Geschäftsleitung erkennt, ob die Daten eine energetische Verbesserung belegen oder weitere Untersuchungen erforderlich sind. Fachverantwortliche erhalten eine nachvollziehbare Auswertung und wissen, welche Nachweise für Erfolgskontrolle und interne Audits benötigt werden.

FAQ

Fragen zu Energiemanagement und ISO 50001

Wann ist externe Unterstützung im Energiemanagement sinnvoll, obwohl wir eigene Fachverantwortliche haben?

Externe Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn neue Energiepflichten zu klären sind, ein Kunde Nachweise verlangt oder Unterlagen für eine mögliche energiebezogene Entlastung fehlen. Auch steigende Energie- und CO₂-Kosten oder ungeklärte Verbrauchsänderungen können Anlass sein: Welche Maßnahmen lohnen sich, was kosten sie und wie lassen sie sich im Betrieb umsetzen? Dr. Krömer unterstützt gezielt dort, wo Ihren Fachverantwortlichen Zeit für die Bearbeitung und Abstimmung oder die benötigten Fachkenntnisse fehlen.

Beispiel: Ein Energieaudit empfiehlt, die Druckluftversorgung zu verbessern. Die Technik kennt die Anlagen, doch Angebote, Einsparberechnungen und mögliche Stillstandszeiten sind noch nicht abgestimmt. Dr. Krömer prüft mit Technik, Produktion und Controlling die vorhandenen Angaben, klärt fehlende Informationen und bereitet den Vergleich der Handlungsoptionen vor. Dafür nutzt er einen geeigneten bestehenden Ablauf zur Investitionsfreigabe und ergänzt die benötigten Energie- und Kostenbewertungen.

Die Geschäftsleitung erhält eine nachvollziehbare Grundlage, um über Umsetzung, Budget oder weitere Untersuchungen zu entscheiden. Die beteiligten Mitarbeitenden wissen, welche Angaben sie beitragen und wer die nächsten Schritte übernimmt.

Sie können Dr. Krömer gezielt mit dieser einzelnen Aufgabe beauftragen. Ergebnis, interne Mitwirkung sowie Zeit- und Kostenrahmen werden vor Beginn vereinbart.

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 untersucht Energieeinsatz, Verbrauch und Einsparmöglichkeiten. Es liefert beispielsweise eine Bewertung großer Energieverbraucher und Empfehlungen zu technisch und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen.

Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 schafft die dauerhaften Abläufe dafür: Wer bewertet die Verbrauchsdaten? Welche Verbesserungen werden verfolgt? Welches Budget wird benötigt? Wer setzt die Maßnahmen um und wie wird überprüft, ob sie tatsächlich wirken? Vorhandene Energieauditergebnisse können dafür genutzt werden.

Beispiel: Ein Energieaudit empfiehlt, die Laufzeiten einer Absauganlage an die tatsächlichen Produktionszeiten anzupassen. Im Energiemanagement werden daraus abgestimmte Betriebsregeln, Zuständigkeiten und eine Erfolgskontrolle. Produktion und Technik klären, wann die Absaugung benötigt wird und welche Anforderungen an den sicheren Betrieb einzuhalten sind. Verbrauch und Betriebsstunden werden vor und nach der Änderung ausgewertet. So lässt sich beurteilen, ob die Anlage effizienter betrieben wird oder der Verbrauch lediglich wegen kürzerer Produktionszeiten gesunken ist.

Für Ihre Entscheidung: Soll zunächst geklärt werden, wo Energie eingespart werden kann, kann ein Energieaudit der passende Einstieg sein. Sollen Energieverbrauch, Maßnahmen und Ergebnisse dauerhaft gesteuert werden, bietet ISO 50001 den organisatorischen Rahmen. Welche Lösung erforderlich ist, hängt zusätzlich von gesetzlichen Vorgaben sowie Kunden- oder Konzernanforderungen ab. Ein Energieaudit allein erfüllt keine bestehende gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Dr. Krömer bewertet mit Ihren Verantwortlichen, welche Grundlagen bereits vorliegen und welche Aufgaben noch bearbeitet werden müssen. Je nach Auftrag übernimmt er die Auswertung vorhandener Ergebnisse, die Vorbereitung von Maßnahmenentscheidungen oder den Aufbau beziehungsweise die Weiterentwicklung des Energiemanagements. Geeignete vorhandene Abläufe für Budgetfreigaben, Maßnahmenverfolgung und Managementbewertungen werden eingebunden.

Prüfungen klar unterscheiden: Ein internes Audit prüft, ob das Energiemanagementsystem die Anforderungen erfüllt, wirksam angewendet wird und die energiebezogene Leistung verbessert. Die Zertifizierung des Systems übernimmt eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Gesetzliche Energieaudits sind gesonderte Leistungen mit eigenen Qualifikationsanforderungen an die ausführenden Personen.

Fachlicher Bezug: ISO 50001, Anhang A.6.3, und ISO 50004, Abschnitt 6.3.1, erläutern die Nutzung von Energieauditergebnissen im Energiemanagement. Interne Audits behandelt ISO 50001 in Abschnitt 9.2.

Nicht vollständig. Geeignete vorhandene Abläufe für Investitionsfreigaben, Instandhaltung, Maßnahmenverfolgung und interne Audits werden weitergenutzt. Ergänzt wird, was für das Energiemanagement fehlt: beispielsweise verlässliche Verbrauchsdaten, geeignete Kennzahlen, Verantwortlichkeiten für deren Auswertung und Nachweise über die Wirkung umgesetzter Maßnahmen.

Beispiel: Ihre Instandhaltung plant eine Verbesserung der Druckluftversorgung bereits in ihrer Maßnahmenliste. Dr. Krömer erarbeitet mit Technik, Produktion und Controlling, welche Einsparung erwartet wird, welche Kosten entstehen und wie die Wirkung überprüft werden soll. Die Geschäftsleitung entscheidet über das Budget im vorhandenen Freigabeprozess. Verantwortlicher, Termin und Bearbeitungsstand bleiben in der bestehenden Maßnahmenliste. Ergänzend werden die benötigten Verbrauchsdaten, Vergleichsbedingungen und Ergebnisse der Erfolgskontrolle festgehalten.

So wird Energiemanagement Teil der Unternehmenssteuerung: Die Geschäftsleitung entscheidet über Energieinvestitionen zusammen mit anderen betrieblichen Vorhaben und verfolgt Fortschritte über die vereinbarten Berichtswege. Mitarbeitende nutzen vertraute Abläufe und wissen, welche Daten, Bewertungen und Nachweise zusätzlich benötigt werden.

Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, was übernommen, angepasst oder neu aufgebaut werden muss. Daraus entsteht eine Übersicht der erforderlichen Ergänzungen, Zuständigkeiten und benötigten internen Kapazitäten. Der zusätzliche Aufwand wird damit vor der Umsetzung erkennbar.

Ein zertifiziertes System nach ISO 9001 oder ISO 14001 ist keine Voraussetzung. Auch geeignete Betriebsabläufe ohne Zertifizierung können genutzt werden. Fehlende Prozesse werden im vereinbarten Umfang aufgebaut.

Fachlicher Bezug zum Beispiel: ISO 50001, Abschnitt 6.2.3, behandelt die Maßnahmenplanung einschließlich Ressourcen, Verantwortlichkeiten, Terminen und Ergebnisbewertung. ISO 50004, Abschnitt 8.1, erläutert die Einbindung vorhandener Betriebsabläufe und Instandhaltungskontrollen.

Nicht jede Maßnahme ist gleich dringend oder wirtschaftlich gleich sinnvoll. Dr. Krömer erarbeitet mit Technik, Produktion und Controlling einen Vergleich, der die konkreten Entscheidungsfragen beantwortet:

  • Welche Anforderungen und verbindlichen Termine müssen eingehalten werden?
  • Wie viel Energie und welche Kosten lassen sich voraussichtlich einsparen?
  • Welche Ausgaben entstehen für Anschaffung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung?
  • Sind Produktionsunterbrechungen erforderlich und welche Ausfallrisiken bestehen?
  • Welche Mitarbeitenden und Fachkenntnisse werden für die Umsetzung benötigt?
  • Sind die Angaben ausreichend belastbar oder fehlen Messungen, Angebote oder technische Prüfungen?

Die Bewertungen beruhen auf nachvollziehbaren Annahmen, beispielsweise zu Betriebsstunden, Energiepreisen und Nutzungsdauer. Vorgeschriebene Bewertungsverfahren und technische Anforderungen werden berücksichtigt.

Beispiel: Zur Wahl stehen die Beseitigung von Druckluftleckagen und der Austausch eines Kompressors. Werden zuerst die Leckagen beseitigt, kann der verbleibende Druckluftbedarf geringer ausfallen. Das beeinflusst die benötigte Größe und die Kosten des neuen Kompressors. Dr. Krömer klärt mit den Verantwortlichen, welche Reihenfolge sinnvoll ist und ob Zustand oder Ausfallrisiko des vorhandenen Kompressors einen früheren Austausch erfordern.

Das Ergebnis: Die Geschäftsleitung erhält einen Maßnahmenvergleich mit einer begründeten Empfehlung: jetzt umsetzen, mit benanntem Grund zurückstellen oder zunächst weiter untersuchen. Budgetbedarf, erwartete Einsparungen, mögliche Umsetzungstermine und offene Fragen werden ausgewiesen. So kann sie Mittel freigeben und Prioritäten festlegen.

Für beschlossene Maßnahmen werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Termine im vorhandenen Maßnahmenprozess festgehalten. Mitarbeitende wissen, was sie vorbereiten oder umsetzen müssen und welche Daten für die spätere Erfolgskontrolle benötigt werden.

Fachlicher Bezug: ISO 50001, Abschnitt 6.3, behandelt die Ermittlung und Priorisierung von Verbesserungsmöglichkeiten. Abschnitt 6.2.3 beschreibt die Maßnahmenplanung einschließlich Ressourcen, Verantwortlichkeiten, Terminen und Ergebnisbewertung. ISO 50004 ergänzt die Umsetzungshinweise.

Die Geschäftsleitung bestimmt Ziele, Prioritäten und Ressourcen.
Sie legt die Ausrichtung des Energiemanagements fest, stellt Budget und personelle Kapazitäten bereit und sorgt für klare Verantwortlichkeiten. Regelmäßig bewertet sie, ob die angestrebten Verbesserungen erreicht werden und wo nachgesteuert werden muss. Diese Führungsaufgaben bleiben auch bei externer Unterstützung im Unternehmen.

Dr. Krömer bewertet Energiedaten, stimmt Maßnahmen ab und bereitet Entscheidungen vor.
Im vereinbarten Umfang führt er mit Ihren Verantwortlichen Verbrauchsauswertungen, Maßnahmenstände, Investitionsbedarf, Fristen und Nachweise zusammen. Die Geschäftsleitung erhält eine Übersicht: Welche Energieziele werden erreicht? Wo bestehen wesentliche Abweichungen? Welche Maßnahmen verzögern sich? Welche Ausgaben müssen freigegeben werden und welche Nachweise fehlen noch?

Ihre Mitarbeitenden liefern die benötigten Informationen und setzen vereinbarte Maßnahmen um.
Beispielsweise liefert die Produktion Betriebsstunden und Produktionsmengen, die Technik bewertet Anlagen und Messdaten, der Einkauf beschafft Angebote und das Controlling prüft die Kostengrundlagen. Dr. Krömer stimmt mit den Beteiligten ab, wer welche Ergebnisse bis wann liefert, wer Änderungen freigeben darf und welche Fragen der Geschäftsleitung vorgelegt werden müssen. Geeignete vorhandene Aufgabenverteilungen und Berichtswege werden dafür genutzt.

Beispiel: Eine beschlossene Effizienzmaßnahme verzögert sich, weil die Instandhaltung durch Reparaturen ausgelastet ist. Dr. Krömer klärt mit Instandhaltung, Produktion und Controlling die Folgen für Termin, Kosten und erwartete Einsparung. Die Geschäftsleitung entscheidet anhand der vorbereiteten Optionen, ob zusätzliche Kapazität bereitgestellt, externe Unterstützung eingesetzt oder der Termin im zulässigen Rahmen angepasst wird. Anschließend werden Aufgaben und Termine im bestehenden Maßnahmenplan aktualisiert.

Die Geschäftsleitung kann damit Prioritäten und Ressourcen steuern, ohne einzelne Messungen oder Arbeitsaufträge selbst organisieren zu müssen. Mitarbeitende wissen, was sie erledigen sollen, welche Entscheidungen sie selbst treffen dürfen und an wen sie sich bei Hindernissen wenden.

Fachlicher Bezug: ISO 50001, Abschnitte 5.1 und 5.3, behandelt Führung, Verantwortlichkeiten und Befugnisse. Abschnitt 9.3 beschreibt die Managementbewertung und die daraus folgenden Entscheidungen. ISO 50004 ergänzt die praktischen Umsetzungshinweise.

Dr. Krömer erarbeitet mit der Zentrale und den Standortverantwortlichen gemeinsame Regeln für Verbrauchsdaten, Kennzahlen, Maßnahmen und Nachweise. Er klärt, welche Informationen jeder Standort liefert, wer sie prüft und welche Entscheidungen vor Ort oder in der Zentrale getroffen werden. Geeignete vorhandene Berichtswege, Budgetfreigaben und Maßnahmenlisten werden weitergenutzt.

Die Standorte können beispielsweise dieselbe Vorlage für Maßnahmen und Erfolgskontrollen verwenden. Zuständigkeiten, betroffene Anlagen und örtliche Anforderungen werden darin jeweils konkret zugeordnet. So muss nicht jeder Standort eigene Vorlagen und Abläufe entwickeln.

Vergleichbare Daten brauchen passende Bewertungsregeln. Gleiche Kennzahlen sind nur dort sinnvoll, wo Produktionsverfahren und Betriebsbedingungen einen aussagekräftigen Vergleich zulassen.

Beispiel: Werk A benötigt mehr Strom je Stück als Werk B. In Werk A werden jedoch kleinere Serien mit häufigeren Anlagenwechseln gefertigt. Dr. Krömer untersucht mit Produktion und Energieverantwortlichen, wie Produktmix, Betriebszeiten und Auslastung den Verbrauch beeinflussen. Dadurch wird erkennbar, welche Unterschiede betrieblich erklärbar sind und wo eine technische Untersuchung sinnvoll ist.

Die Geschäftsleitung erhält eine gemeinsame Übersicht: Wo verbessert oder verschlechtert sich die Energieeffizienz? Welche Maßnahmen sind offen? Welches Budget wird benötigt? Sie kann Untersuchungen und Investitionen über mehrere Standorte hinweg priorisieren. Mitarbeitende wissen, welche Daten und Nachweise sie wann bereitstellen und welche Aufgaben sie vor Ort übernehmen.

Bei mehreren Gesellschaften wird zusätzlich festgelegt, welche Standorte, Anlagen und Verbräuche zum Managementsystem gehören. Für gesetzliche Anforderungen wird gesondert geprüft, welche Gesellschaft betroffen ist und welche Verbräuche einzubeziehen sind. Eine gemeinsame Unternehmensübersicht beantwortet diese rechtliche Zuordnung noch nicht.

Fachlicher Bezug: ISO 50001, Abschnitte 6.4 und 6.5, behandelt geeignete Kennzahlen und energetische Ausgangsbasen unter Berücksichtigung relevanter Einflussgrößen. ISO 50004 ergänzt die praktischen Umsetzungshinweise.

Ja. Dr. Krömer kann vereinbarte Aufgaben regelmäßig übernehmen oder als externer Energiemanagementbeauftragter unterstützen. Dazu können die Auswertung von Energiedaten, die Verfolgung offener Maßnahmen, die Vorbereitung der Managementbewertung und die Abstimmung mit den beteiligten Verantwortlichen gehören. Aufgaben, Befugnisse, Berichtswege und Umfang werden im Mandat festgelegt.

Beispiel: Ihr Unternehmen ist bereits nach ISO 50001 zertifiziert. Verbrauchsdaten werden erfasst, aber Abweichungen bleiben ungeklärt und beschlossene Maßnahmen kommen im Tagesgeschäft nicht voran. Dr. Krömer bewertet die Daten in vereinbarten Abständen mit Technik und Produktion, klärt den Bearbeitungsstand der Maßnahmen und bereitet offene Entscheidungen vor. Die Geschäftsleitung erkennt, wo zusätzliche Untersuchungen, Budgetfreigaben oder personelle Kapazitäten benötigt werden.

Vorhandene Maßnahmenlisten und Berichtsroutinen werden weitergenutzt. Ihre Mitarbeitenden erhalten einen festen Ansprechpartner für die vereinbarten Energieaufgaben und wissen, welche Informationen sie wann bereitstellen müssen. Entscheidungen über Ziele, Investitionen und Ressourcen bleiben bei der Geschäftsleitung.

Die Begleitung kann dauerhaft oder für einen vereinbarten Übergangszeitraum erfolgen. So können Sie gezielt die Aufgaben abdecken, für die intern Zeit oder Fachkenntnisse fehlen.

Im Erstgespräch besprechen Sie Ihre Ausgangslage mit Dr. Krömer. Welche Aufgabe steht an, was möchten Sie erreichen und welche Managementsysteme, Energiedaten und Bewertungen sind bereits vorhanden? Anlass können beispielsweise Energiepflichten, fehlende Nachweise, eine Investition oder die Einführung von ISO 50001 sein. Sie erhalten eine erste Orientierung, welche Untersuchung oder Unterstützung sinnvoll ist. Eine vollständige Datensammlung ist dafür nicht erforderlich.

Vor der Beauftragung werden Aufgabe, Ergebnis und Aufwand vereinbart. Sie legen mit Dr. Krömer fest, was er übernimmt, welche Informationen Ihre Mitarbeitenden bereitstellen und welcher Zeitrahmen sowie welches Honorar gelten. Möglich sind einzelne Energieaufgaben, eine Bestandsaufnahme, der Aufbau oder die Weiterentwicklung des Energiemanagements sowie laufende Unterstützung.

Vorhandene Managementsysteme werden gezielt einbezogen. Dr. Krömer prüft mit Ihren Verantwortlichen, welche Abläufe beispielsweise aus ISO 9001 oder ISO 14001 geeignet sind. Dazu gehören Dokumentation, Maßnahmenverfolgung, interne Audits und Managementbewertungen. Die benötigten energetischen Bewertungen, Kennzahlen und Nachweise werden ergänzt. Ein bereits zertifiziertes Managementsystem ist keine Voraussetzung.

Beispiel: Ihr Unternehmen arbeitet nach ISO 9001 und möchte ISO 50001 einführen. In einer beauftragten Bestandsaufnahme prüft Dr. Krömer die vorhandenen Prozesse und Energiedaten. Daraus entsteht eine Übersicht: Welche Abläufe können übernommen werden? Welche Bewertungen und Regelungen fehlen? Wer muss mitarbeiten und welche Schritte haben Vorrang? Die Geschäftsleitung kann damit den weiteren Umfang festlegen und Budget sowie personelle Kapazitäten bereitstellen. Mitarbeitende erfahren, welche zusätzlichen Aufgaben entstehen und welche vertrauten Abläufe sie weiterverwenden können.

Bei Bedarf begleitet Dr. Krömer bis zur Zertifizierung. Im vereinbarten Umfang erarbeitet er mit Ihren Verantwortlichen die erforderlichen Prozesse und Nachweise, begleitet deren Einführung und unterstützt bei der Bearbeitung offener Punkte vor dem Zertifizierungsaudit. Die Zertifizierung selbst erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle.

Dr. Krömer führt das Mandat persönlich. Benötigte zusätzliche technische oder rechtliche Fachbeiträge werden mit Ihnen abgestimmt.

Nächster Schritt

Welcher nächste Schritt ist für Ihr Energiemanagement sinnvoll?

Sie möchten ISO 50001 in Ihr vorhandenes Managementsystem integrieren oder erstmals ein Energiemanagement aufbauen? Sie müssen entscheiden, welche Energiesparmaßnahme zuerst umgesetzt werden soll? Oder fehlen Ihnen Nachweise für eine mögliche energiebezogene Entlastung?

Besprechen Sie Ihre Aufgabe mit Dr. Bernhard Krömer in einem vertraulichen Erstgespräch von etwa 30 Minuten.

Sie erläutern, welche Grundlagen bereits vorhanden sind und wo Ihre Verantwortlichen Unterstützung benötigen. Dr. Krömer gibt Ihnen eine erste Orientierung, ob eine gezielte Untersuchung, die Bearbeitung einzelner Aufgaben oder eine umfassendere Begleitung sinnvoll ist. Vorhandene Managementsysteme und betriebliche Abläufe werden dabei berücksichtigt.

Für das Erstgespräch ist keine vollständige Datensammlung erforderlich. Umfang, Ergebnisse, interne Mitwirkung und Honorar eines anschließenden Auftrags werden gesondert mit Ihnen vereinbart.

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